Einrichtungen in NRW erforschen Blutplasma zur therapeutischen Anwendung bei COVID-19

Antikörper im Blut von Genesenen können zur Therapie Erkrankter eingesetzt werden. Dieser Ansatz kann auch bei Corona-Patienten angewendet werden. Einrichtungen und Kliniken in NRW erforschen und verwenden Blutplasma für den therapeutischen Einsatz bei COVID-19.

Coronavirus und Antikörper
Antikörper aus dem Blutplasma Gesundeter kann zur Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten eingesetzt werden.
© Adobe Stock

Nach einer überstandenen SARSCoV-2-Infektion befinden sich im Blutplasma der Genesenen Antikörper gegen das Virus. Diese können schwerkranken COVID-19-Patientinnen und Patienten helfen. Die Anwendung von therapeutischem Plasma hat bei Influenza-Patienten bereits gute Ergebnisse erzielt. In China gab es bereits erste Versuche mit dem Verfahren bei COVID-19-Patienten.

Einrichtungen aus NRW

Das Institut für Laboratoriums- und Transfusionsmedizin des HDZ NRW in Bad Oeynhausen zählte zu den ersten Einrichtungen in Deutschland, die mit der Antikörper-Behandlung schwer erkrankter Corona-Patienten begonnen haben. Inzwischen setzen zahlreiche Einrichtungen aus ganz NRW Blutplasma genesener COVID-19-Patient*innen zur Therapie von schweren COVID-19-Fällen ein:

Spenderinnen und Spender gesucht

Fast alle der genannten Einrichtungen suchen aktuell dringend Spenderinnen und Spender für so genanntes Rekonvaleszenten-Plasma (RKP), also das Blutplasma von Menschen, die eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben und inzwischen wieder vollständig gesundet sind. Menschen mit der Blutgruppe AB sind dabei als Spenderinnen und Spender besonders begehrt: Schwer an COVID-19 erkrankte Patientinnen und Patienten mit der Blutgruppe AB dürfen nur Plasma derselben Blutgruppe erhalten. Diese Blutgruppe ist aber nicht nur sehr selten (1 von 25 Personen), sondern gilt darüber hinaus auch als Universalplasma, welches Patientinnen und Patienten mit allen anderen Blutgruppen gegeben werden kann.

Weiterführende Informationen

Artikel bei Spiegel.de zur Antikörpertherapie vom 01.04.2020


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