17.04.2020
Eilanfrage des BMG
Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat der VDMA eine Eilanfrage des BMG zur Produktion und Produktionstechnik von Infektionsschutzausrüstungen für den medizinischen Einsatz erhalten. Durch die weltweite enorm gestiegene Nachfrage und Bedarf von solchen Produkten werden dringend zusätzliche Produktionskapazitäten für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung gesucht. Es handelt sich dabei im Einzelnen um Schutzbrillen, Vollgesichtsmasken, Atemschutzmasken FFP2 & FFP3, OP-Masken, Schutzkittel, Ganzkörperschutzanzüge, Einmalhandschuhe sowie Materialien zur Probenentnahme und Desinfektionsmittel. Die vollständige aktuelle Auflistung inkl. Beschreibung, Normen und weiteren Hinweisen finden Sie hier. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Zu aktuellen Anpassungen bei Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und Medizinprodukten beachten Sie bitte die aktuelle Empfehlung der Europäischen Kommission über Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung.
Sollte Ihr Unternehmen Maschinen oder Anlagen für die Produktion dieser Artikel kurzfristig liefern können oder gar freie Produktionskapazitäten haben (z. B. durch Umwidmung aktuell nicht genutzter Produktionsanlagen, auch in Showrooms o. ä.), können Sie über das Online-Formular des VDMA schnell und einfach Rückmeldung geben. Dabei sollten Sie – wenn möglich – Angaben zu folgenden Punkten machen:
- Für welches Produkt / welche Produkte können Sie kurzfristig Dienstleistungen anbieten?
- Welche Art wäre Ihre Dienstleistung (Maschinen, Produktion von ganzen Produkten oder Zulieferteilen)?
- Wie schnell wären Sie lieferfähig?
- Sind Sie mit einer oder mehreren der genannten Normen vertraut und wenden sie aktuell bereits an?
BfArM und BAuA vereinfachen Zulassungen
Das BfArM und die BAuA können unter bestimmten Umständen die Zulassung von Medizinprodukten oder Schutzausrüstung vereinfachen.
So kann das BfArM entsprechend §11, Abs. 1 MPG eine Sonderzulassung eines Medizinproduktes ermöglichen. Entsprechend der Empfehlung der Europäischen Kommission über Konformationsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung kann bei Medizinprodukten der Risikoklasse I unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Einbindung einer benannten Stelle verzichtet werden und von Konformitätsbewertungsverfahren abgewichen werden.
Infolge der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 werden in Deutschland verstärkt Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion nachgefragt. Durch die verstärkte Nachfrage privater Anwender besteht eine zunehmende Knappheit dieser Produkte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder zum allgemeinen betrieblichen Gesundheitsschutz von Mitarbeitern. Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ein Fachbereich der BAuA, hat daher eine Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel bekannt gegeben, mit der bestimmte Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion an berufsmäßige Verwender abgegeben werden können. Diese Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 08.09.2020 gültig.
[Update] Die BAuA hat die Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel aktualisiert und eine Ausnahmezulassung für Flächendesinfektionsmittel mit zugehörigen FAQ entsprechend den Empfehlungen der WHO veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Auflistung benötigter Produkte – Infektionsschutzausrüstung des VDMA
Online-Formular des VDMA
Kontakt zum VDMA:
- E-Mail: medtec@vdma.org
- Diethelm Carius: +49 69 756081-47
- Niklas Kuczaty: +49 69 756081-48
Aktuelle Informationen des BfArM zum Coronavirus SARS-CoV-2
Aktuelle Informationen der BAuA zum Coronavirus SARS-CoV-2