27.01.2022

Das im Dezember 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) macht Deutschland zum ersten europäischen Land mit einem rechtlichen Rahmen für die Zulassung und Kostenerstattung von DiGA. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können seither eine Behandlung mit einer im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten DiGA verordnen. Über Chancen und Schwierigkeiten der Implementierung eines europäischen DiGA-Zulassungssystems anhand der bisherigen Erfahrungen in Deutschland diskutierten Expert:innen beim EIT Health Germany Roundtable im Rahmen des KassenGipfels am 16. September 2021 in Berlin. Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung, die erstmals als offene Podiumsdiskussion mit anschließender Fragerunde stattfand, wurden nun in einem Whitepaper veröffentlicht. Darin werden Chancen und Herausforderungen des deutschen DiGA-Zulassungssystems diskutiert und erörtert, inwieweit dieses ein Modell für ein europaweites Zulassungsverfahren sein könnte.