Hermann und Lilly Schilling-Stiftung: Stiftungsprofessur und Arbeitsgruppe im Bereich der Computationalen Neurologie

Mit bis zu drei Millionen Euro und einer Laufzeit von acht Jahren fördert die Hermann und Lilly Schilling-Stiftung die Einrichtung einer Stiftungsprofessur und Arbeitsgruppe im Bereich der Computationalen Neurologie. Grundlagenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Ingenieurwissenschaften können sich ab sofort bewerben.

Abgabetermin:
15.07.2023
Fördergeber:
Hermann und Lilly Schilling-Stiftung
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
bis zu 3 Mio. Euro
Förderdauer:
8 Jahre
Antragsberechtigte:
Berufungsfähige Grundlagenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Ingenieurwissenschaften

Ziele der Förderung

Durch Fortschritte bei ambulanten und stationären Gesundheitstechnologien (z.B. Wearables mit verschiedenen Sensoren, Langzeitableitungen, Neuromonitoring) zur digitalen Erfassung umfassender Patientendaten ergeben sich Chancen für verbesserte Diagnostik und Therapien einer Vielzahl neurologischer Erkrankungen. Einen Zugang zu einem datengetriebenen Verständnis, der Entwicklung prädiktiver Diagnostik für das ambulante und stationäre Setting und deren Translation in die klinische Versorgung verspricht die Computationale Neurologie. Auf Basis computergestützter und mathematischer Methoden integriert sie apparative und klinische Daten, um damit einen innovativen Beitrag für ein leistungsfähiges Monitoring und proaktive Therapieansätze zu leisten.
Das anlässlich des 50-jährigen Förderprogramms der Hermann und Lilly Schilling-Stiftung aufgelegte Sonderprogramm will diese Herausforderung durch die Förderung wissenschaftlich exzellenter, innovativer und strukturell wegweisender Forschungsvorhaben an der Schnittstelle von Daten- und Naturwissenschaft, projektgebundener Industriekooperation sowie klinischer Forschung in der Neurologie aufgreifen.

Was wird gefördert?

Fördermittel werden für die Einrichtung einer Stiftungsprofessur mit der zugehörigen Arbeitsgruppe über einen Zeitraum von acht Jahren zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung stellt die Schilling-Stiftung bis zu 3 Mio. EUR bereit. Von Seiten der aufnehmenden Universität werden zusätzlich substanzielle Eigenleistungen erwartet.
Die Schilling-Stiftung hält an ihrem erfolgreichen Tandem-Konzept fest. Demnach sind die Vorhaben in enger Kooperation mit einem/r Partnerin aus der Klinik mit Forschungserfahrung und -verständnis zu konzipieren. Die Stiftung geht davon aus, dass dieses Tandem eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit anstrebt und sich durch wechselseitige Rotation von Mitarbeiterinnen zur besseren Verknüpfung von Forschung und Krankenversorgung und schnellerem
Transfer der Ergebnisse in die angewandte Medizin verpflichtet.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm versteht sich als personenbezogene Förderung mit einem strukturinnovativen Ansatz. Antragsberechtigt sind berufungsfähige Grundlagenwissenschaftler*innen aus Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Ingenieurwissenschaften, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet haben. Mit den von der Schilling-Stiftung bereitgestellten Mitteln soll ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, im Förderzeitraum eine eigene Arbeitsgruppe aus- oder aufzubauen und zukunftsweisende innovative Vorhaben in der Computationalen Neurologie durchzuführen.
Die Stiftung erwartet von der aufnehmenden Hochschule durch die Aufnahme der Schilling-Professur Impulse für eine nachhaltige Strukturveränderung. Die aufnehmende Einrichtung muss darlegen, wie sie die Integration der Gruppe gewährleisten und die geplanten wissenschaftlichen Arbeiten der Antragstellenden unterstützen will. Darüber hinaus ist darzulegen, wie die Professur nach Ablauf der Förderung durch die Schilling-Stiftung verstetigt wird. Im Regelfall sollte dies durch die Berufung auf eine permanente W3-Professur geschehen.

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