Programm
Fördermittel werden für die Einrichtung einer Stiftungsprofessur mit der zugehörigen Arbeitsgruppe über einen Zeitraum von acht Jahren zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung stellt die Schilling-Stiftung bis zu 3 Mio. EUR bereit. Von Seiten der aufnehmenden Universität werden zusätzlich substanzielle Eigenleistungen erwartet.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.
Zunächst werden in einer ersten Stufe Konzeptskizzen von den antragsberechtigten Personen gefordert. Die Skizze von maximal zehn Seiten ist an keine besondere Form gebunden. Sie sollte:
- die Zielsetzung des Gesamtkonzepts erläutern,
- das geplante Forschungsvorhaben und seine Bedeutung beschreiben,
- auf die geplanten Maßnahmen zur Beseitigung des translational roadblocks eingehen,
- geplante Maßnahmen zur Rekrutierung und Förderung des forschenden Medizinernachwuchses skizzieren,
- die Auswahl der in Aussicht genommenen Hochschule(n) auf der Grundlage der verfügbaren inhaltlichen und organisatorischen Aspekte begründen und
- Innovationspotenzial und erwartete Synergieeffekte einschätzen.
Der endgültige Antrag ist im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesamtkonzepts und der geplanten Maßnahmen zu präzisieren.
Auswahlkriterien
Entscheidend für die Beurteilung der eingereichten Konzeptskizzen und Anträge sind:
- wissenschaftliches Profil und Exzellenz der Antragstellenden
- Innovationspotential des Forschungsvorhabens und seines translationalen Ansatzes
- Struktureller Mehrwert der Schilling-Gruppe für aufnehmende Hochschule und Universitätsklinik
- Verstetigung und Nachhaltigkeit der geplanten Förderung
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung finden Sie hier (PDF).