Abgabetermine: 31. März 2020 (Versorgungsforschung); 28. April 2020 (neue Versorgungsformen)
Der Innovationsausschuss des G-BA hat insgesamt vier Förderprogramme veröffentlicht, die über den Innovationsfonds gefördert werden. Diese gliedern sich in zwei Bereiche:
Neue Versorgungsformen
Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen können.
Hierzu gibt es zwei Förderprogramme:
- Neue Versorgungsformen – themenoffen
- Neue Versorgungsformen – themenspezifisch zu folgenden Themenfeldern:
- Altersmedizin – Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft
- Innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen
- Digitale Transformation – Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung
- Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung
Abgabetermin für alle Anträge zu neuen Versorgungsformen ist der 28.04.2020.
Versorgungsforschung
Die Versorgungsforschung hat die Aufgabe, wissenschaftliche Grundlagen für Lösungen zur Gestaltung, Organisation und Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens zu schaffen. Versorgungsforschung wird hier verstanden als die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen. Versorgungsforschung bezieht sich auf die Wirklichkeit der medizinischen Versorgung.
Zur Versorgungsforschung gibt es ebenfalls zwei Förderprogramme:
- Versorgungsforschung – themenoffen
- Versorgungsforschung – themenspezifisch zu folgenden Themenfeldern:
- Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings
- Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote
- Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote
- Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung
- Versorgungsforschung zu Leitlinien.
Abgabetermin für alle Anträge zu neuen Versorgungsformen ist der 31.03.2020.
Weitere Informationen
Informationen und Bekanntmachungstexte auf den Seiten des Innovationsausschusses