Was ist das Ziel der Förderung?
Die Stammzellforschung spielt eine bedeutende Rolle in den medizinischen Zukunftsgebieten der regenerativen und personalisierten Medizin, aber auch der biopharmazeutischen Entwicklung. Darüber hinaus wirft die Forschung an und mit Stammzellen eine Reihe rechtlicher, ethischer und sozialwissenschaftlicher Fragen auf. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen möchte mit dieser Förderung die vielfältige und ausgeprägte Forschungslandschaft im Bereich der Stammzellforschung unterstützen.
Was wird gefördert?
Nach den ersten beiden erfolgreichen Runden ist dies bereits der dritte Aufruf für das Förderprogramm, das speziell auf kleinvolumige, interdisziplinäre Projekte in der Stammzellforschung in NRW ausgelegt ist. Diese können als Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit bis zu einem Jahr Laufzeit durchgeführt werden und sollen von einem starken Translationsgedanken getragen werden. Durch die Förderung soll insbesondere die Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen auch standortübergreifend gestärkt werden.
Die Bekanntmachung richtet sich gleichermaßen an Forschende der Naturwissenschaften, Medizin, sowie der Rechts-, Ethik- und Sozialwissenschaften. Unter anderem können Projekte aus folgenden Bereichen gefördert werden (Beispiele):
- Projekte in den Bereichen der Biomedizin, -physik und -chemie, oder den Werkstoffwissenschaften bzw. rechtliche, ethische oder sozialwissenschaftliche Projekte mit konkreten Fragestellungen der Stammzellforschung.
- Gastaufenthalte von Wissenschaftler:innen bei Projektpartnern, bzw. an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung eines relevanten Forschungsprojektes, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.
- Vernetzungskonferenzen von mindestens drei unterschiedlichen Disziplinen zur Anbahnung, bzw. Durchführung von Projekten und Schulungen, sowie Weiterbildung und Lehrgänge mit konkretem Bezug zur Stammzellforschung.
- Projekte, mit Anwendungsperspektive, bei einer Fragestellung in der Stammzellenforschung, die insbesondere den (digitalen) Ausstattungsstand der jeweiligen Institution verbessern.
Wie wird gefördert?
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig:
- In einer ersten Stufe können bis zum 06.05.2024 kurze Antragsskizzen über das Online-Tool eingereicht werden. Die Skizzen werden durch externe Gutachterinnen und Gutachter begutachtet.
- Die ausgewählten Antragstellenden werden anschließend aufgefordert, ihren Antrag postalisch einzureichen. Auf dieser Grundlage wird abschließend über die Förderung entschieden. Weitere Details zur Antragseinreichung können dem Aufruf des Förderprogramms entnommen werden.
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