Land NRW: Beratung zu MDR und IVDR

Gefördert werden Beratungen und Maßnahmen zur Kompetenzvermittlung zu den neuen EU-Regularien für Medizinprodukte (MDR) und in-vitro-Diagnostika (IVDR). Interessierte Unternehmen können jeweils bis zu 7.500 Euro beantragen.

Abgabetermin:
30.06.2022
Fördergeber:
Land NRW / Corona-Sonderfonds
Fördergebiet:
NRW
Fördersumme:
max. 7.500 Euro; Förderquote bis 80%
Antragsberechtigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Medizinprodukte sollen in Europa sicherer werden und Patientinnen und Patienten besser schützen. Die Europäische Union hat hierfür neue Regularien beschlossen, die die Zertifizierung regeln. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups stellen die neuen Regeln eine große Herausforderung dar. Das Land hat daher ein Programm aufgelegt, das mit bis zu 3,2 Millionen Euro Beratungen und Maßnahmen zur Kompetenzvermittlung fördert. Interessierte Unternehmen können jeweils bis zu 7.500 Euro für Beratungsleistungen zur MDR oder IVDR beantragen.

Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung gilt seit Mai 2021 für alle Produkte, die neu auf den Markt gebracht werden sowie für Bestandsprodukte, deren bisherige Zertifikate auslaufen. Die Mittel stammen aus dem Corona-Sonderfonds. Die Förderung erfolgt über das Programm Regionale Wirtschaftsförderung (RWP) – Beratung. Anträge werden über die NRW.BANK gestellt.

Pressemitteilung des MWIDE

Antragstellung über das Förderprogramm Regionale Wirtschaftsförderung (RWP) der NRW-Bank.


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