Innovationsfonds: Neue Versorgungsformen 2022

Der Innovationsausschuss des G-BA hat zwei neue Förderprogramme zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht, die über den Innovationsfonds gefördert werden. Eines ist themenoffen, das zweite ist themenspezifisch. Themen sind hier unter anderem Sekundär- und Tertiärprävention, Entlastung von Pflegefachkräften oder digitale Technologien im Versorgungsalltag.

Abgabetermin:
17.05.2022
Fördergeber:
Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
Konzeptentwicklungsphase: 6 Monate; final geförderte Projekte: i.d.R. 3 Jahre
Antragsberechtigte:
Alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Bei der Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen.

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV dienen könnendes gesetzlichen Rahmens dienen können.

Aktuell gibt es zwei Förderbekanntmachungen des Innovationfonds:

Themenoffen

Gefördert werden können Projekte, die relevante Versorgungsprobleme aufgreifen und besonders innovative Ansätze verfolgen. Diese sollten insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Unter Versorgungsform ist die strukturierte und verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und/oder Einrichtungen in der ärztlichen und nicht-ärztlichen Versorgung zu verstehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle. Projekte, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen, können ebenfalls gefördert werden. Insgesamt soll mit den Projekten eine strukturelle und prozessuale Weiterentwicklung des Gesundheitsystems verbunden sein.

Themenspezifisch zu folgenden Themenfeldern:

  • Interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf
  • Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften
  • Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag
  • Digitalisierung in der Heilmittelerbringung
  • Sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge
  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung
  • Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche

Der Innovationsausschuss entscheidet anhand der Förderkriterien, welche Anträge (Ideenskizzen) zur Ausarbeitung von Vollanträgen im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase gefördert werden. Die Konzeptentwicklungsphase kann für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert werden.

Nach Einreichung und Bewertung der Vollanträge entscheidet der Innovationsausschuss, welche Projekte in der Durchführung für einen Förderzeitraum von in der Regel drei Jahren gefördert werden.


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