EU-Kommission: COSME – Kofinanzierung der öffentlichen Beschaffung in Innovationskonsortien

Ziel des aktuellen Aufrufes "COS-PPI-2020-2-04: Co-financing of public procurement of innovation consortia" ist es, den Anteil an KMU mit Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und insbesondere zur öffentlichen Beschaffung von Innovationen zu steigern.

Abgabetermin:
19.01.2021 17:00 Uhr (Berlin)
Fördergeber:
EU-Kommission
Fördergebiet:
EU Mitgliedsstaaten und Staaten die am COSME Programm teilnehmen
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich), öffentliche Behörden (national, regional, lokal), Universitäten oder Bildungseinrichtungen, Forschungszentren, gewinnorientierte Einrichtungen

Abgabetermin 2. Verfahrensstufe: 08.06.2021, 17:00 Uhr

Gegenstand der Förderung

Ziel dieses COSME-Aufrufes ist es den Anteil von KMU mit Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und insbesondere zur öffentlichen Beschaffung von Innovationen zu steigern und gleichzeitig, die Sichtbarkeit und das Bewusstsein für die Vorteile der Innovationsbeschaffung für Einkäuferinnen und Einkäufer zu erhöhen.

Als Ergebnis eines Projektes wird erwartet, dass mindestens eine tatsächliche Beschaffung durchgeführt wird. Dies kann auch gemeinsam mit anderen öffentlichen Beschaffern des Konsortiums erfolgen. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies für die geförderten Konsortien oder Einrichtungen

  • die Durchführung und/oder Teilnahme an der Marktkonsultation, die in mindestens 5 Mitgliedstaaten und idealerweise auf EU-Ebene durchgeführt wird,
  • die Führung von Verhandlungen mit potentiellen Anbietern mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung zu finden und
  • die Berücksichtigung von Fragen rund um das Thema etwaiger geistiger Eigentumsrechte.

Auswahlprozess

Der Auswahlprozess erfolgt als zweistufiges Verfahren. 

In der ersten Phase müssen die Antragsteller eine Skizze und eine Zusammenfassung des geplanten Budgets einreichen. Die Frist für die elektronische Einreichung ist der 19. Januar 2021, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit).

Die sechs am besten bewerteten Anträge aus Phase 1 werden zur Antragstellung in Phase 2 eingeladen. In der zweiten Phase müssen die Antragsteller einen Vollantrag mit einem detaillierten Budget einreichen. Die Frist für die elektronische Einreichung endet am 8. Juni 2021, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit).

Weitere Informationen