ERA4HEALTH: Transnationale Forschungsprojekte zur Modulation der Alterung des Gehirns durch Ernährung und einen gesunden Lebensstil

Interventionsstudien zur Verbesserung altersbedingter, kognitiver Beeinträchtigungen durch die Modulation von Lebensstilfaktoren.

Abgabetermin:
15.01.2024
Fördergeber:
BMBF (für Deutschland)
Fördergebiet:
Europa
Fördersumme:
bis zu 350.000 Euro (inklusive Projektpauschale)
Förderdauer:
in der Regel 3 Jahre
Antragsberechtigte:
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gesundheitsversorger, Unternehmen, Selbsthilfegruppen, Patient:innenorganisationen, Vereine

Ziele der Förderung

Das Ziel der Fördermaßnahme ist es, neue Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie der Lebensstil im Allgemeinen und insbesondere Ernährungsgewohnheiten, körperliche Aktivität, Schlaf, soziale Interaktion und Stress den Verlauf der Alterung des Gehirns und damit einhergehender kognitiver Beeinträchtigungen beeinflussen können. Die Erkenntnisse sollen mittelfristig in die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Präventionsstrategien für Menschen mittleren Alters und ältere Menschen einfließen.

Der Zweck dieser Förderinitiative ist die Förderung transnationaler Forschungsverbünde, die sich mit der Förderung einer gesunden Hirnalterung sowie der Vorbeugung und Verbesserung von kognitiven Beeinträchtigungen im Alter durch die Ernährung und andere Lebensstilfaktoren befassen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden transnationale und interdisziplinäre Forschungsverbünde, die neue Erkenntnisse über die Modulation der Hirnalterung durch Ernährung und andere Lebensstilfaktoren gewinnen und Interventionsstudien durchführen, die durch Modulation von Lebensstilfaktoren zur Verbesserung altersbedingter, kognitiver Beeinträchtigungen beitragen.

Mindestens einer der folgenden Lebensstilfaktoren sollte untersucht werden:

  • Ernährung (insbesondere Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten),
  • körperliche Aktivität,
  • Schlafverhalten (Quantität, Qualität und Zeitpunkt),
  • soziale Interaktion,
  • Stress.

Die Ergebnisse sollten relevant sein für Prävention und die öffentliche Gesundheit und sich auf große Bevölkerungsgruppen wie Alterskohorten oder relevante Untergruppen beziehen.

Die Verbundprojekte sollen mindestens einen der folgenden Ansätze beinhalten (Beispiele):

  • Pilotstudien mit Maßnahmen, die dazu beitragen, das Risiko der Manifestation von kognitiven Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer pathologischen Hirnalterung zu verringern oder
  • die Ausweitung bereits erfolgreicher Pilotstudien aus diesem Bereich.

Die Vorhaben können ergänzt werden durch:

  • mechanistische/experimentelle Forschung, die sich darauf konzentriert, wie spezifische Lebensstilfaktoren die Hirn­alterung beeinflussen;
  • translationale Forschung zur Entwicklung wirksamer Strategien und/oder Lösungen zur Förderung eines gesunden Gehirns.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind:

  • staatliche und nicht staatliche Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen),
  • Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen, Initiativen, Vereine, Verbände, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson (zum Beispiel eingetragener Verein) sowie
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert. Zur Bearbeitung der geplanten Projekte müssen mindestens drei Partner in einem Verbund kooperieren. Diese drei Partner aus drei unterschiedlichen Ländern stammen. Aus welchen Ländern mit welchen Förderorganisationen diese kommen können, entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

Ein Verbund darf aus maximal fünf Forschungspartnern bestehen. Die maximale Anzahl an Partnern kann auf sechs oder sieben erhöht werden, wenn ein oder zwei Partner aus folgenden Ländern integriert sind: Lettland, Litauen und Türkei. Es ist pro Verbund eine Arbeitsgruppe aus Deutschland zugelassen.

Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Kontakt

Frau Dr. Svenja Finck
0228 3821-1877
svenja.finck@dlr.de

Frau Dr. Bärbel Edelmann-Stephan
0228 3821-1639
baerbel.edelmann-stephan@dlr.de

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