Im Rahmen des ERA-Netzes zur personalisierten Medizin, ERA PerMed, wurde eine gemeinsame Bekanntmachung der beteiligten Förderorganisationen veröffentlicht.
Von deutscher Seite sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beteiligt.
Thema: “
„Mit seinem fünften transnationalen Förderaufruf (nicht von der Europäischen Kommission kofinanziert) fördert ERA PerMed Forschungsaktivitäten zum Thema Prävention in der PM. Personalisierte Prävention oder zielgerichtete/maßgeschneiderte Prävention berücksichtigt sowohl die individuelle Prädisposition für eine Krankheit (z. B. abhängig vom genetischen Hintergrund, Umwelteinflüssen oder Lebensstil) als auch ihren empfundenen Wert und Nutzen (kulturelle und soziale Faktoren). Wichtige Komponenten der Prävention in der PM sind darüber hinaus zum einen die Beachtung der Bedürfnisse von Patienten und Bürgern zur autonomen Entscheidungsfindung als Faktor für die zukünftige Anwendung präventiver Maßnahmen durch die Gesellschaft. Zum anderen müssen die Gesundheitskompetenz gefördert und geeignete Erstattungsstrategien entwickelt werden, um einen gleichberechtigten Zugang aller Bürger zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund müssen die in dieser Bekanntmachung eingereichten Forschungsanträge über in der Gesamtbevölkerung anwendbare, generische Ansätze zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung hinausgehen. Forschungsanträge müssen eine individuelle Risikobewertung ermöglichen und Strategien zur Entwicklung maßgeschneiderter Präventionsmaßnahmen für Gesunde, Risikopersonen, einzelne Patientengruppen oder definierte Teilpopulationen beinhalten.
Übergeordnetes Ziel dieser Bekanntmachung ist die Entwicklung maßgeschneiderter Strategien zur Prävention von Krankheiten und Vermeidung ihres Fortschreitens auf drei verschiedenen Ebenen: i) Präventive Maßnahmen zur Senkung der Inzidenzrate (Primärprävention), ii) Früherkennung zur Steigerung der Wirksamkeit einer präventiven Therapie, ggf. bereits vor dem Einsetzen von Symptomen (Sekundärprävention) und iii) Interventionen, die das Wiederauftreten einer Krankheit verhindern oder die Versorgung und Lebensqualität der Patienten verbessern (Tertiärprävention). Forschung zur Vermeidung einer Überbehandlung oder Übermedikation in personalisierten Ansätzen der primären, sekundären und tertiären Prävention ist optional und könnte als Teilprojekt in Forschungsvorhaben integriert werden.
Die gemeinsame transnationale Förderrichtlinie beinhaltet drei verschiedene Forschungsfelder, die jeweils zwei Module beinhalten.
Förderfähig durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind nur die Module 1A, 1B und 3B.
Förderfähig durch das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind nur die Module 2A, 2B, 3A und 3B.
Forschungsfeld 1: Translation von Ergebnissen der Grundlagenforschung in die klinische Forschung und darüber hinaus
- Modul 1A: Präklinische Forschung;
- Modul 1B: Klinische Forschung.
Forschungsfeld 2: Daten und IKT
- Modul 2A: Technologische Voraussetzungen;
- Modul 2B: Hin zu einer Anwendung in der Gesundheitsversorgung.
Forschungsfeld 3: Forschung für eine verantwortungsvolle und effektive Implementierung im Gesundheitswesen
- Modul 3A: Gesundheitsökonomische Forschung und Implementierung;
- Modul 3B: Ethische, rechtliche und soziale Aspekte.
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert. Eine gemeinschaftliche Bewerbung aller Verbundmitglieder wird vorausgesetzt. Jeder transnationale Verbund muss mindestens drei antragsberechtigte Partner aus mindestens drei verschiedenen Ländern beinhalten. Die maximale Anzahl der Partner pro Verbund ist sechs.