Else Kröner-Fresenius-Stiftung Sonderausschreibung: Nicht-übertragbare Krankheiten

Zur Verbesserung der Gesundheit von Menschen, die von nicht-übertragbare Krankheiten in Entwicklungsländern betroffen sind, stellt die Else Kröner-Fresenius-Stiftung Mittel in Höhe von 3.500.000 Euro zur Verfügung.

Abgabetermin:
31.03.2022
Fördergeber:
Else Kröner-Fresenius-Stiftung
Fördergebiet:
Deutschland + Entwicklungsland
Fördersumme:
1,5 - 2 Mio Euro
Förderdauer:
5-10 Jahre mit abnehmender Förderung
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen oder universitäre Einrichtungen

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist es, Programme zu etablieren, die langfristig selbsttragend sind, sich durch eine nachhaltige Stärkung des Gesundheitspersonals und des lokalen Gesundheitssystems auszeichnen und die Qualität von und die Zugänglichkeit zu Aufklärung, Diagnostik und Behandlung von NCDs verbessern. Die Vorhaben können – müssen aber nicht – auf einem bestehenden Projekt aufbauen.

Zur Gruppe der nicht-übertragbaren Krankheiten zählen etwa

  • Diabetes,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und
  • psychische Störungen.

Jährlich sterben in Entwicklungsländern bis zu 40 Millionen Menschen an solchen Krankheiten. Seit 2015 gelten sie als die weltweit häufigste Todesursache. 

Antragsstellung

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen sowie Hochschulen oder universitäre Einrichtungen aus Deutschland, die bereits seit mehreren Jahren in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern erfolgreich im Projektland arbeiten und über geeignete Organisationsstrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung verfügen. Außerdem wird eine Vernetzung mit anderen relevanten Akteuren vor Ort erwartet.

Darüber hinaus muss einFinanzierungsmodell mit abnehmendem Fördermitteleinsatz im Laufe der Förderperiode vorgelegt werden, welches den Übergang in die selbständige Finanzierung nach Auslaufen der Förderperiode darstellt.

Die Antragsstellung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Formlose Antragsskizze von bis zu fünf Seiten
    Darzulegen sind
    • die Programmziele einschließlich der Indikatoren,
    • die Hauptaktivitäten,
    • die inhaltliche, zeitliche und finanzielle Projektplanung;
    • die bisherige und bestehende Zusammenarbeit in der Projektregion mit Angaben zu bisherigen Geldgebern und Förderungen,
    • eine Partnerorganisation und eine lokale Ansprechperson im Projektland sowie
    • eine Bestätigung der lokalen Partnerorganisation(en) über die beabsichtigte Zusammenarbeit sowie eine Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten der antragstellenden Person.
  2. Nach einer Vorauswahl werden die ausgewählten Antragstellenden zur Einreichung von Vollanträgen aufgefordert.
  3. Die Förderentscheidung wird im Laufe des Jahres 2022 erfolgen.

Weitere Informationen zur Ausschreibung, Ansprechpartner:innen und die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie hier.

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  • vermitteln Ihnen weiterführende Ansprechpartner:innen.

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