Ziele der Förderung
Die Förderung hat zum Ziel die Anwendungsreife von Hochschulerfindungen (Prototypenförderung, proof-of-concept) und deren anwendungsorientierte Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule zu steigern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Projekte von Hochschulen (Hochschul-Erfinder/innen) zur Weiterentwicklung von Hochschul-Erfindungen/-Patenten mit relevantem Marktpotenzial.
Die Förderung umfasst sowohl die Erstellung eines Proof of Concepts wie auch die Entwicklung von Prototypen. Damit soll die Verwertung von Hochschulerfindungen und Hochschul-Know-how, abgesichert durch Patente, unterstützt werden.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Für die Erfindung, die Kern des Validierungsvorhabens ist, muss im Namen des Antragsstellers bereits zum Patent angemeldet sein und im alleinigen Besitz der antragstellenden Einrichtung sein.
Mit Antragsstellung ist die Bereitschaft zu erklären, die Schutzrechtsposition mindestens bis zum Ende der Durchführungszeit des beantragten Machbarkeitsprojektes aufrecht zu erhalten (bei erteilten Schutzrechten) bzw. die Patentanmeldung weiter zu verfolgen.
Die Projektdurchführung muss mit Schwerpunkt in NRW erfolgen.
Kontakt
Innovationsförderagentur NRW
Dr. Hendrik Vollrath (fachlich)
Telefon: 02461 61-3347
h.vollrath(at)fz-juelich.de
Lars Frings (administrativ. betriebswirtschaftlich)
Telefon: 02461 61-8717
l.frings(at)fz-juelich.de
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