Ziele der Förderung
Mit dem Innovationswettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ zielt die Landesregierung NRW auf die Förderung von innovativen Lösungen in den wissens- und forschungsintensiven Themenfeldern
- der Medizin
- der Medizintechnik
- der Lebenswissenschaften
- der Ernährungswissenschaften und
- der Pharmazie
ab. Die Innovationen sollen als Treiber für eine moderne klima-, umwelt-, und ressourcenschonende Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft in NRW dienen.
Die Maßnahme trägt dazu bei, den Transfer von neuen Ideen und Konzepten aus Wissenschaft und Wirtschaft in innovative, marktreife sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen. Lösungen zur Prävention, neuartige Behandlungsmöglichkeiten und Therapieformen sind thematischer Schwerpunkt, wobei die Instrumente der Digitalisierung und der Biotechnologie als wichtige Schlüssel- und Querschnitttechnologien von besonderer Bedeutung sind.
Was wird gefördert?
Adressiert werden Verbundvorhaben die thematisch in der innovativen Medizin und den Lebenswissenschaften, der Gesundheit und der Ernährung verankert sind. Dabei werden u.a. Vorhaben im Bereich Spitzenmedizin und medizinische Spitzentechnologie, biohybride Medizin, Bioprinting und Infektiologie gefördert. Zudem soll die Digitalisierung der Gesundheitsförderung und Verbesserung der gesicherten Gesundheitsversorgung sowie die personalisierte, nachhaltige und digital unterstützte Ernährung vorangetrieben werden.
Der Wettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ hat insgesamt ein Budget von rund 100 Millionen Euro EU- und Landesmitteln.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Große Unternehmen sind in Kooperation mit KMU ebenfalls teilnahmeberechtigt.
Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein KMU aus NRW handeln.
Ziel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach Ende des Vorhabens in marktgerechte Produkte zu überführen. In der Skizze soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Förderung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich kann bis zu 80% betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote bei bis zu 90%.
Der Innovationswettbewerb ist zweistufig angelegt und besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase.
Kontakt
Rene Dieck
02461 61-85122
Dr. Inga Amuel-Schmidt
02461 61-96592
gesuender.in.nrw@fz-juelich.de
Zum Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW
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