DFG: Sequencing Costs in Projects

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie fördert die DFG Projekte, bei denen die Sequenzierung an DFG-geförderten Kompetenzzentren für Next Generation Sequencing (in NRW an den Universitäten Bonn/Köln/Düsseldorf) durchgeführt wird mit 100.000 - 1.000.000 Euro.

Abgabetermin:
21.04.2021
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Fördersumme:
100.000 bis 1 Mio. €
Antragsberechtigte:
Wissenschaftler:innen an deutschen Einrichtungen

Hinweis zum Abgabetermin: Absichtserklärung bis zum 21.04.2021, Vollantrag bis zum 25.08.2021

Förderung

Gefördert werden Projekte, bei denen die Sequenzierung an DFG-geförderten Kompetenzzentren für Next Generation Sequencing an den Universitäten Bonn/Köln/Düsseldorf, Dresden, Kiel und Tübingen durchgeführt wird.

Die Antragstellendenr müssen die im Programm für Forschungsstipendien geforderten Standardzulassungskriterien erfüllen. Anträge können einzeln oder gemeinsam von mehreren Antragstellenden eingereicht werden, z. B. wenn zusätzliche Expertise, wie Probenvorbereitung und Datenanalyse, einbezogen wird. Es können nur Projekte beantragt werden, deren Sequenzierkostenbedarf wissenschaftlich begründet ist und im verbindlichen Bereich vonn 100.000 € bis 1 Mio. € liegt.

Zu den Sequenzierkosten zählen alle Ausgaben, die im Rahmen des Projektes beim jeweiligen Kompetenzzentrum anfallen (z.B. Probenvorbereitung).

Darüber hinaus können auch Anträge eingereicht werden, die aktuell von der DFG oder anderen Förderern geförderten werden und bei denen sich im Laufe des Projektes ein erhöhter Sequenzierbedarf ergeben hat.

Antragsverfahren

Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass vorab eine Absichtserklärung abgegeben wird. Die DFG teilt allen geplanten Projekten mit, an welches Zentrum sie sich bezüglich der Verhandlung der zu erwartenden Sequenzierkosten wenden müssen.

Alle Anträge im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden als reguläre individuelle Forschungsstipendien gewährt. Neue Projekte, insbesondere aus den Lebenswissenschaften, sind zur Antragstellung eingeladen. Neben der Beantragung der üblichen Förderbausteine für die Einzelförderung (z.B. Basismodul mit Finanzierung von Personal, direkten Projektkosten und Instrumentierung) ist der notwendige Bedarf an Sequenzierkosten gesondert anzugeben.

Absichtserklärung

Die Abgabe einer Absichtserklärung ist vor der Einreichung eines Vollantrags erforderlich. Absichtserklärungen müssen bis spätestens 21. April 2021 unter Verwendung des Formulars „Declaration of Intent“ als PDF-Datei an WGI-NGS@dfg.de gesendet werden. Der Projektinhalt des späteren Antrags muss mit den Angaben in der Absichtserklärung übereinstimmen.

Die DFG teilt Ihnen mit, an welches Sequenzierzentrum Sie sich wenden müssen, um Ihre experimentellen Details zu verhandeln.

Vollantrag

Die Anträge müssen bis spätestens 25. August 2021 bei der DFG eingereicht werden.

Wichtig: Falls dies Ihr erster Antrag bei der DFG ist, beachten Sie bitte, dass Antragsteller vor der Einreichung eines Antrags bei der DFG in elan registriert sein müssen. Falls Sie sich noch nicht registriert haben, beachten Sie bitte, dass Sie dies bis zum 18. August 2021 tun müssen, um einen Antrag im Rahmen dieser Ausschreibung einzureichen; später eingehende Registrierungsanfragen können nicht berücksichtigt werden.

Der Hauptausschuss der DFG wird voraussichtlich auf seiner Sitzung im Frühjahr 2022 die endgültigen Entscheidungen über die eingereichten Projektanträge treffen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Förderung und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.


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