DFG: Clinician Scientist Programme

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt zum zweiten Mal die Förderung von Clinician Scientist-Programmen in der Universitätsmedizin aus. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit einer klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten während der Facharztweiterbildung.

Abgabetermin:
15.06.2021
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Förderdauer:
3 Jahre plus ggf. 2 weitere Jahre nach Zwischenbegutachtung
Antragsberechtigte:
Hochschullehrer:innen an einer Medizinischen Fakultät

In der Nachwuchsförderung ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind aufgerufen, Projektanträge für den Auf- und Ausbau von Clinician Scientist-Programmen einzureichen.

Die Clinician Scientist-Programme sollen einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung und wissenschaftlichen Qualifikation von forschungsaktiven Ärztinnen und Ärzten leisten. Für die Laufzeit eines Programms wird die DFG in einer fünfjährigen Förderung 80 Prozent der Kosten für sogenannte „Rotationsstellen“ übernehmen, die übrigen 20 Prozent müssen von der jeweiligen Medizinischen Fakultät übernommen werden. Im Anschluss an die DFG-Förderung sollen die Programme nachhaltig in der Universitätsmedizin verankert werden.

Die Gesamtförderdauer des Clinician Scientist-Programms beträgt fünf Jahre. Die erste Förderperiode beträgt drei Jahre. Über eine Weiterförderung von zwei Jahren wird nach Begutachtung auf Basis von Fortsetzungsanträgen entschieden.

In der ersten Förderperiode können jährlich bis zu acht Personen für jeweils drei Jahre in das Clinician Scientist-Programm neu aufgenommen werden. Die im Anschluss an die erste Förderperiode notwendige Finanzierung für die im zweiten und dritten Jahr aufgenommenen Personen stellt die DFG nach erfolgreicher Fortsetzungsbegutachtung bereit.

Die DFG übernimmt dabei die Finanzierung der wissenschaftlichen Qualifikation der Personen, die im Clinician Scientist-Programm gefördert werden. Die Finanzierung der klinischen Weiterbildung muss von der jeweiligen Einrichtung übernommen werden, an der die Personen beschäftigt sind, die im Clinician Scientist-Programm gefördert werden. Im Mittel sollte die wissenschaftliche Qualifikation 50 Prozent der Arbeitszeit über die Dauer des Qualifizierungsprogramms betragen. In der ersten Förderperiode können für die klinische Freistellung von Personen insgesamt 24 Rotationsstellen (100 Prozent) für jeweils ein Jahr beantragt werden. In der zweiten Förderperiode können insgesamt Mittel für 12 Rotationsstellen (100 Prozent) für jeweils ein Jahr beantragt werden. Von den insgesamt bewilligten Personalmitteln für Rotationsstellen übernimmt die DFG 80 Prozent der Kosten, die übrigen 20 Prozent müssen von der jeweiligen Fakultät gegenfinanziert werden.

Neben den Rotationsstellen können in der ersten Förderperiode Mittel bis zu einer Gesamthöhe von 400 000 Euro u. a. für die Koordinierung, für Seminare und Kongressteilnahmen, für Chancengleichheitsmaßnahmen und Sachmittel zur Anschubfinanzierung für Projekte beantragt werden. Bei Antragstellung muss eine schriftliche Zusicherung der Medizinischen Fakultät über eine 20-prozentige Gegenfinanzierung der beantragten Rotationsstellen mit eingereicht werden.

Weitere Informationen

Zum Bekanntmachungstext der DFG


Beitrag teilen:
X
LinkedIn
Mail
Link kopieren