Ziel des Förderungsschwerpunktprogrammes „Ethische Verantwortung in der modernen Krebsmedizin“ ist es, ethische Herausforderungen der modernen Krebsmedizin wissenschaftlich zu untersuchen, zu definieren und Lösungskonzepte zu entwickeln.
Das Förderungsschwerpunktprogramm richtet sich in einem interdisziplinären Ansatz an alle mit diesen Fragestellungen befassten Professionen einschließlich der Ethik, der Philosophie, der Theologie, der Soziologie, den Medienwissenschaften, der Medizin sowie den Naturwissenschaften.
Das Programm ist mit 3,5 Mio. Euro budgetiert.
Themen
- Ethisch verantwortete Wissensvermittlung
Zu diesem Themenkomplex sollen unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und Fragestellungen Konzepte zur Wissensvermittlung entwickelt werden. Im Fokus stehen alle Akteure, denen eine besondere Rolle im Aufklärungsprozess in der Onkologie zukommt. - Ethische Verantwortung für Therapieentscheidungen im klinischen Alltag in Grenzfällen (z. B. Einzelfallentscheidungen, Entscheidungen außerhalb der Leitlinienempfehlungen) sowie bei vulnerablen Patientengruppen (wie hochbetagte Patienten, multipel vorbehandelte Patienten, Patienten mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund, mit Sprachbarrieren oder kognitiven Einschränkungen sowie Patienten sozialer Randgruppen). Zu diesem Themenkomplex sollen interdisziplinäre und transsektorale Konzepte sowie mögliche Strategien zur Implementierung entwickelt werden.
- Ökonomischer Einfluss auf Therapieentscheidungen
In diesem Themenbereich sollen Ursachen und ethische Auswirkungen möglicher ökonomischer Einflussnahmen auf Therapieentscheidungen in der Onkologie (z. B. über Abrechnungsmodi, Budgetierung, aber auch Marketingmaßnahmen durch Firmen) analysiert und Konzepte für eine bessere Wahrnehmung und eine ethisch wirksame Verringerung solcher Einflüsse/Abhängigkeiten entwickelt werden.
Anträge können zu jedem der Themenbereiche gestellt werden. Da die Themenkomplexe in Zusammenhang stehen, sind auch themenübergreifende Anträge möglich.
Verfahren
Das Antrags-/Begutachtungsverfahren ist dreistufig:
- Absichtserklärungen sind bis zum 15.05.2020, 13.00 Uhr einzureichen.
- Kurzanträge müssen der Deutschen Krebshilfe spätestens am 15.07.2020, 13.00 Uhr vorliegen.
- Bei positiver Vorbegutachtung sind ausgearbeitete Vollanträge einzureichen, die Abgabefrist hierzu wird noch bekannt gegeben.
Die fristgerechte Vorlage einer Absichtserklärung ist Voraussetzung für die Einreichung eines Kurzantrages.
Weitere Informationen
Informationen zur Ausschreibung, zur Antragstellung und zum Begutachtungsverfahren der Deutschen Krebshilfe