Ziele der Förderung
Ziel dieses Wettbewerbs ist es, die Zusammenarbeit zwischen britischen und deutschen Unternehmen im Bereich der Innovation zu unterstützen. Deutsche und britische Partner sollen erfolgreich zusammenarbeiten und dadurch ihre globalen Wachstumsaussichten verbessern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können FuE-Projekte, in denen neue Produkte, technische Dienstleistungen oder Verfahren mit großem Marktpotenzial entwickelt und im Anschluss an das Projekt in vermarktungsfähige Produkte überführt werden.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Die förderfähigen Projektteilnehmer aus UK und Deutschland finanzieren ihre Kosten aus den jeweiligen nationalen Förderprogrammen und ergänzend mit eigenen Mitteln. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Die britischen Projektpartner werden durch die staatliche Agentur für Innovation Innovate UK gefördert.
Antragsberechtigt sind alle deutschen KMU (gemäß EU-Regelungen) sowie mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), die FuE zur Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen durchführen. Weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sind antragsberechtigt, wenn sie mit mindestens einem förderfähigen KMU kooperieren. Forschungseinrichtungen sind als Kooperationspartner von förderfähigen Unternehmen antragsberechtigt.
Zu den Partnern müssen mindestens ein britisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen gehören, die jeweils wesentliche inhaltliche Beiträge zu dem Projekt leisten. Die Beteiligung von weiteren Unternehmen und Forschungseinrichtungen als weitere Projektpartner oder Unterauftragnehmer entsprechend den nationalen Richtlinien ist möglich.
Es können auch Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen aus anderen Ländern teilnehmen. Die Teilnahme dieser Partner wird nicht durch das ZIM oder Innovate UK gefördert.
Die Kooperation muss ausgewogen sein. Dies bedeutet unter anderem, dass die beteiligten Forschungseinrichtungen in einem Konsortium zusammen nicht mehr als 50 % der Projektarbeiten (Personenmonate) leisten dürfen. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass in einem Projekt mit zwei Partnern nicht mehr als 70 % der Personenmonate und bei mehr als zwei Partnern nicht mehr als 50 % der Personenmonate auf einen Partner entfallen dürfen.
Zeitplan
- Einreichung einer optionalen Projektskizze für deutsche Antragstellende im ZIM (unverbindliche fachliche Beratung zur Förderfähigkeit) bis zum 31. März 2023
- Einreichung des gemeinsamen Übersichtsformulars bis zum 7. Juni 2023
- Alle Antragstellenden in beiden Ländern reichen parallel dazu ihre jeweiligen nationalen
Förderanträge ein. - Alle Förderergebnisse werden voraussichtlich im Oktober 2023 verkündet.
Kontakt
Georg Nagel
Koordinationsbüro „Internationale Kooperation“
www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/vereinigtes-koenigreich.html
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