BMWi: Innovative und praxisnahe Anwendungen und Datenräume im digitalen Ökosystem GAIA-X

Die vorliegende Förderbekanntmachung richtet sich an aktuelle und künftige Nutzer von GAIA-X. Hierzu sollen Kooperationen zwischen Anwender:innen und Anbieter:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und dem öffentlichen Sektor, unter Nutzung der föderierten GAIA-X Infrastruktur, Anwendungsbeispiele entwickeln und nutzbar machen.

Abgabetermin:
07.05.2021 12:00 Uhr (Berlin)
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi)
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
Gefördert werden sollen Leuchtturmvorhaben mit einem Förderbudget von jeweils 10 bis 15 Mio. € (Orientierungsgröße).
Förderdauer:
Maximal 36 Monate
Antragsberechtigte:
Unternehmen, Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Verbände sowie sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse

Ziel der Förderung

Die Bundesregierung unterstützt mit der Bekanntmachung zur Förderung von „innovativen und praxisnahen Anwendungen sowie Datenräumen im digitalen Ökosystem GAIA-X“ vorwettbewerbliche Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die wesentlich dazu beitragen, Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale digitaler Technologien am Standort Deutschland und im Europäischen Binnenmarkt zu nutzen.

Die geförderten Vorhaben sollen die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren. Sie sollen zum Wissens- und Technologietransfer beitragen und über den Vorbildcharakter eine Wirkung über die geförderten Unternehmen hinaus erreichen. Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Geschäftsmodellinnovationen und Öko-systemen (u. a. Kooperationsmodelle, digitale Markt-/Plattformen) schaffen, indem sie Entwicklungsrisiken im marktnahen Forschungsbereich reduziert, die gerade bei digitalen Technologien mit schnellen Innovationszyklen hoch sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Leuchtturmvorhaben, die den Bedarf an technologischen und ökonomischen
Nutzen von GAIA-X verdeutlichen. Dazu sollen beispielsweise infrastrukturelle Ansätze von GAIA-X wie Multi-CloudStrategien, Hybrid-Cloud-Szenarien, Datenpooling, Daten-Sharing oder Service-Bereitstellung berücksichtigt und mögliche Potenziale von branchenübergreifenden Lösungen auf Basis von GAIA-X aufgezeigt werden.

Dies kann einerseits z. B. durch Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten oder die Gestaltung und Nutzung bereits vorhandener wissenschaftlicher, technischer oder wirtschaftlicher Kenntnisse mit dem Ziel erfolgen, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bereits bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.

Gefördert werden Vorhaben, deren Ergebnisse vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR genutzt werden, zu marktwirksamen Innovationen beitragen und über ein großes Marktpotenzial für Deutschland und Europa verfügen.
 

Förderkriterien

Im Rahmen der Konzipierung der Anträge bzw. Realisierung geförderter Anwendungsbeispiele wird die Berücksichtigung folgender zentraler Aspekte erwartet:

  • Ausrichtung der Anwendungen,
  • Domänen (u.a. Gesundheit),
  • Innovationen,
  • Technische Umsetzung,
  • Marktorientierung,
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Mehrwert.

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