BMWi-Förderrichtlinie: Produktionsanlagen für Schutzmasken

Gefördert werden können kurzfristig verfügbare Anlagen zur Produktion von Schutzmasken, Entwicklungsvorhaben zu innovativen Anlagen für die Produktion von Schutzmasken sowie Anlagen zur Produktion von Filtervlies im Meltblown-Verfahren

Abgabetermin:
30.10.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi)
Fördergebiet:
Deutschland

Ziel der Fördermaßnahme „Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ ist es, die ausreichende Verfügbarkeit von persönlichen und medizinischen Schutzausrüstungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sicherzustellen. Deshalb sollen bestehende Produktionskapazitäten ausgebaut und neue geschaffen werden.

Gefördert werden können:

  • Anlagen zur Produktion von Filtervlies im Meltblown-Verfahren (Abgabetermin: 30. Juni; Förderung: 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben)
  • kurzfristig verfügbare Anlagen zur Produktion von Schutzmasken (Abgabetermin: 30. Juni; Förderung: 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben)
  • innovative Anlagen zur Produktion von Schutzmasken (Entwicklungsvorhaben) (Abgabetermin 30. Oktober; Förderung:bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten).

Die Produktion von Schutzmasken bezieht sich ausschließlich auf nachfolgende Produktkategorien:

  • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel »FFP2« gemäß Verordnung (EU) 2016/425 und EN 149:2001+A1,
  • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel »FFP3« gemäß Verordnung (EU) 2016/425 und EN 149:2001+A1,
  • Medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683.

Die Förderung nach der Richtlinie ist insgesamt auf maximal 10 Millionen Euro je Unternehmen (inkl. Tochterunternehmen) begrenzt.

Förderfähig sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Weitere Informationen