BMG: Experimentelle Pilotvorhaben zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege

In einer neuen Förderrichtlinie fördert das BMG experimentelle Pilotvorhaben zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege.

Abgabetermin:
31.08.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Gesundheit - BMG
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
18 Monate
Antragsberechtigte:
Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Rehabilitation und der Pflege, Gebietskörperschaften sowie kommunale Träger, staatliche und nichtstaatliche (Fach-)Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Körperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Ziel der Förderung

Es sollen in Pilotprojekten neue Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege durch

  • neue organisatorische Ansätze,
  • neue Formen der Zusammenarbeit und
  • durch intelligenten, nutzerfreundlichen Einsatz innovativer Technologien

wesentlich verbessert werden können.

Was wird gefördert?

Es werden hoch innovative, experimentelle Pilotvorhaben mit kurzer Laufzeit gefördert, die zur (Weiter-)Entwicklung und Erprobung von Versorgungsmodellen für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege beitragen, um diese effektiver und zukunftsfähiger zu gestalten. Gefördert werden z. B. Projekte, die:

  • innovative Ansätze modellhaft in den Versorgungsalltag integrieren,
  • der Exploration von visionären Ideen, aussagekräftige Voruntersuchungen bzw. Machbarkeitsstudien dienen oder
  • Leitfäden, Tutorials oder innovative Lehrformate zu gelungenen Strategien erstellen.

Bei den Pilotvorhaben ist darauf zu achten, dass die verfolgten Ansätze praxis- und anwendungsnah sind und einen konkret erfahrbaren Mehrwert für Patient:innen bzw. Bürger:innen und/oder Leistungserbringer:innen erzeugen. Daher werden insbesondere auch partizipative Ansätze gefördert,die die Perspektive der o. g. Nutzer:innen einbeziehen. Zu berücksichtigen sind auch unterschiedliche Versorgungssituationen in Ballungsräumen, strukturschwachen und ländlichen Regionen.

Die eingereichten Projektanträge werden nach folgenden Auswahlkriterien begutachtet:

  • Beitrag zur Verbesserung der Versorgung, Relevanz und Originalität
  • Durchführbarkeit
  • Kooperation und Netzwerk
  • Expertise und Vorerfahrungen
  • Nachhaltigkeit
  • Genderaspekte
  • Partizipation
  • Werteorientierte Entwicklung

Wie wird gefördert?

Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils (Eigenmittel oder Eigenleistung) in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden finanziellen Aufwendungen deutlich zu machen.

Die Förderung der Pilotvorhaben soll im 4. Quartal 2022 oder im 1. Halbjahr 2023 beginnen. Es werden Pilotvorhaben für bis zu 18 Monate gefördert. Die Förderung von Pilotvorhaben mit kürzerer Laufzeit ist explizit erwünscht

Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.

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