BMG: IT-Security–Awareness in der medizinischen Versorgung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Förderrichtlinie zur "Förderung von Vorhaben zur Umsetzung von IT-Security–Awareness-Programmen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" veröfffentlicht. Gefördert werden Projekte, die für den Gesundheitsbereich geeignete Maßnahmen zur effizienten, effektiven und nachhaltigen Steigerung der IT-Security-Awareness identifizieren, modellhaft erproben und evaluieren.

Abgabetermin:
15.07.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
Bis zu 600.000 €
Förderdauer:
36 Monate
Antragsberechtigte:
Einrichtungen und Träger, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Körperschaften, Unternehmen

Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt Modellprojekte zu fördern, die ITSecurity-Awareness-Programme in medizinischen Versorgungseinrichtungen umsetzen und deren Wirksamkeit evaluieren. Zu den medizinischen Versorgungseinrichtungen zählen im Speziellen Krankenhäuser der Maximalversorgung und der Regelversorgung sowie größere ambulante Versorgungseinrichtungen wie etwa Medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder Praxisgemeinschaften. Die im Rahmen der Modellprojekte gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um speziell auf den Gesundheitssektor bezogene Programme zur Steigerung der ITSecurity-Awareness weiterzuentwickeln. Erprobung und Evaluation von IT-Security-Awareness-Maßnahmen im Gesundheitssektor Ziel ist es, Maßnahmen zur Steigerung des IT-Sicherheitsbewusstseins in medizinischen Versorgungseinrichtungen umzusetzen und zu evaluieren. Folgende Themenstellungen sind hierbei von besonderem Interesse:

  • Ermittlung von Anforderungen an IT-Security-Awareness-Maßnahmen unter Berücksichtigung der Art der Versorgungseinrichtung, Nutzergruppe, Einsatzsituation und Zielstellung.
  • Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der IT-Security-Awareness und deren Anpassung für den Einsatz in den gewählten Versorgungseinrichtungen.
  • Implementierung der Maßnahmen in mehreren ausgewählten Versorgungseinrichtungen und deren Evaluation.
  • Basierend auf dem Ergebnis der Evaluation: Erarbeitung von Empfehlungen, z. B. für eine möglichst breite und nachhaltige Implementierung der evaluierten Maßnahme, bzw. Erarbeitung von Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der untersuchten Maßnahme mit dem Ziel der Effektivitäts- oder Akzeptanzsteigerung.

Weitere Aspekte können ergänzt werden. Im Antrag ist darzulegen, welche Perspektiven hierbei berücksichtigt werden.

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