BMG-Förderrichtlinie: Konzeption, Umsetzung und Evaluation eines wissenschaftlichen Modellprojekts zur Durchführung deutschlandweiter qualitätsgesicherter Take-Home Naloxon Schulungen

Gefördert werden soll ein Bundesmodellprojekts mit dem Ziel, Drogenkonsumierende und ihre Angehörigen durch qualitätsgesicherte Take-Home Naloxon Schulungen in die Lage zu versetzen, in lebensbedrohlichen Situationen, die durch Opioidkonsum entstanden sind, kurzfristig und effektiv gelernte Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten sowie Naloxon verfügbar zu haben und anwendenzu können.

Abgabetermin:
05.03.2021 12:00 Uhr (Berlin)
Fördergeber:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
300.000 €
Antragsberechtigte:
Einrichtungen und Träger mit einschlägigen Erfahrungen in der sozialwissenschaftlichen Forschung, insbesondere im Bereich Sucht und Suchthilfe, staatliche und nichtstaatliche (Fach-)Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinnützige Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs)

Ziel der Förderung

Als Teil der präventiven Maßnahmen im Bereich illegaler Drogen und als Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Förderung eines Bundesmodellprojekts in welchem ein Konzept für Take-Home Naloxon Schulungen entwickelt werden soll, das auch nach Beendigung des Projektes nachhaltig bundesweit umgesetzt wird und eine dauerhafte Beteiligung der Ärzteschaft vor Ort gewährleistet. Daher soll bereits bei der Antragstellung dargelegt werden, wie eine Verstetigung im Rahmen des Projektes erreicht wird und welche Kooperationspartner (bspw. Länder, Verbände oder Institute) hierfür notwendig sind.

Gegenstand der Förderung

Das geförderte Modellprojekt soll sich in vier Phasen gliedern:

  • Konzeption
  • Implementierung
  • Evaluation
  • Vorbereitung einer nachhaltigenEtablierung von Take-Home Naloxon Schulungen

Fördervoraussetzungen

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung des Projektes sind:

  • Ein Eigeninteresse des Antragsstellers, welches durch die Erbringung von mindestens 10% des Projektvolumens in Eigenleistung demonstriert werden muss.
  • Die Wissenschaftliche und Methodische Qualität und Machbarkeit.
  • Die Forschungsinfrastruktur und Kooperationspartner.
  • Ausreichende Expertise und Vorerfahrungen.
  • Die Nachhaltigkeit und Verwertbarkeit der Projektergebnisse.
  • Ein Beitrag zur Verbesserung der Versorgung muss erkennbar sein.
  • Genderaspekte sollen berücksichtigt werden.
  • Die Partizipation und Einbindung von für das Vorhaben relevanten Zielgruppen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und die Förderrichtlinie finden Sie hier.


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