BMBF: Zusammenhang Biodiversität und menschliche Gesundheit

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsprojekte zu Beiträgen der biologischen Vielfalt für die Gesunderhaltung der Bevölkerung.

Abgabetermin:
16.11.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
Phase 1: 100.000 Euro
Förderdauer:
Phase 1: 12 Monate; Phase 2: 3 Jahre
Antragsberechtigte:
Phase 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen; Phase 2: zusätzlich Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen, Stiftungen und Vereine

Das BMBF beabsichtigt im Rahmen dieser Förderrichtlinie zur Erforschung der Zusammenhänge zwischen Biodiversität und menschlicher Gesundheit Forschungsprojekte zu fördern, die grundlegende Beiträge zum Verständnis der Zusammenhänge zwischen einer biodiversen Umgebung und der menschlichen Gesundheit schaffen. So sollen innovative Ansätze zur Gesundheitsförderung basierend auf Bio­diversität erschlossen werden. Gefahren und Nutzen für die physische als auch für die psychische menschliche Gesundheit sollen betrachtet werden, die kausal aus Biodiversität bzw. deren Veränderung hervorgehen. Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen für Prävention und Gesundheitsförderung sowie therapeutische Ansätze gegen körperliche und psychische Leiden genutzt werden können.

Die Fördermaßnahme soll verschiedene Forschungsdisziplinen zusammenführen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die effektive Zusammenarbeit zu schaffen ist einer dreijährigen Hauptförderphase eine einjährige Vorförderphase vorgeschaltet.

Themenfelder

Projekte können eines oder mehrere der folgenden Themenfelder adressieren:

  • Integrität von Gewässer- oder Bodenökosystemen
  • Gesundheitsgefahren durch Zoonosen
  • Agrobiodiversität
  • Nicht übertragbare Krankheiten
  • Stadt- und Landschaftsentwicklung

Phasenmodell

Die Forschungsförderung erfolgt wettbewerblich in zwei aufeinander aufbauenden Phasen. Für jede Phase sind gesondert Anträge zu stellen.

Phase 1: Konzeption und Zusammenstellung der Verbünde

Die erste, einjährige Konzeptionsphase dient dazu, ein für die jeweilige Fragestellung geeignetes Verbundprojekt aus Wissenschaft und Praxis zusammenzustellen und darüber hinaus ein gemeinsames Konzept im Sinne der interdisziplinären Forschung sowie wissenschaftliche Grundlagen für die zweite Phase zu erarbeiten. Die Ausarbeitung der detaillierten Vorhabenbeschreibung für die zweite Phase ist ein zentrales Ergebnis der ersten sechs Monate der ersten Förderphase.

Phase 2: Erforschung von Wirkzusammenhängen zwischen Biodiversität und Gesundheit bzw. von Anwendungen von Biodiversitätsinterventionen

Die besten Konzepte aus der ersten Phase können ihre Ideen in der zweiten Phase umsetzen. Für die bis zu dreijährige zweite Phase werden Projekte auf Basis ihrer in der ersten Phase entwickelten Konzepte – mit Partnern zur Durchführung eines Verbundprojekts – ausgewählt. In dieser Phase findet die Forschung entsprechend dem eingereichten Arbeitsplan statt. Dies kann konkrete Analysen, Fallstudien, Erprobungen oder wissenschaftlich begleitete Umsetzungsprojekte zum Gegenstand haben.

Zuwendungsempfänger

Für Phase 1: Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Für Phase 2: Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände), in Deutschland verlangt.

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