BMBF: Zukunftscluster-Initiative

Der Wettbewerb um regionale Innovationsnetzwerke geht in die zweite Runde. Neueste Technologien, wissenschaftliche Methoden und Instrumente sollen schnellstmöglich in Anwendungen und Wertschöpfung überführt werden. Der Wettbewerb ist technologie- und themenoffen angelegt. Der Bund wird in den kommenden zehn Jahren insgesamt bis zu 450 Millionen Euro investieren.

Abgabetermin:
16.02.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
Bis zu 250.000 € (für Konzeptionsphase), bis zu 5 Mio. € pro Jahr (Umsetzungsphasen)
Förderdauer:
6 Monate (Konzeptionsphase), bis zu 3×3 Jahre (Umsetzungsphasen)
Antragsberechtigte:
Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen, KMU, Start-ups, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz

Ziel der Förderung ist es, auf der Grundlage exzellenter Forschung und ihrer Ergebnisse regionale Partner in Innovationsnetzwerken zu verbinden. Neueste Technologien, wissenschaftliche Methoden und Instrumente sollen damit schnellstmöglich in Anwendungen und Wertschöpfung überführt werden. Gefördert wird die Entwicklung von herausragenden regionalen Clustern in bis zu drei Umsetzungsphasen über jeweils drei Jahre. Im Einzelnen soll u.a. erreicht werden:

  • Frühzeitiges Erkennen und Ausbauen neuer Forschungs- und Innovationsfelder mit großem Wachstums- und Lösungspotenzial.
  • Frühzeitige und zunehmende Einbindung von Wirtschaft und Gesellschaft in die Konzeption und Umsetzung der geplanten Entwicklungen und
  • Nachhaltiger Kompetenz- und Ressourcenaufbau.

Die Initiative ist themenoffen angelegt. Das gesamte Spektrum wissenschaftlich-technologischer Optionen soll in den Blick genommen und nutzbar gemacht werden. Maßgebliche Basis bilden die in der „Hightech-Strategie 2025“ der Bundesregierung definierten Handlungsfelder, darunter „Gesundheit und Pflege“. Es wird eine inter- und transdisziplinäre Herangehensweise erwartet. In diesem Zusammenhang sollen auch soziale Innovationen, neue Geschäftsmodelle, kreativwirtschaftliche Pionierlösungen, organisatorische Lösungen und neue Formen des Lernens, Arbeitens und Zusammenlebens sowie der Beteiligung gefördert werden.

Auswahlprozess

Der jeweils ersten Umsetzungsphase einer Wettbewerbsrunde geht ein zweistufiger Auswahlprozess voraus. Dieser umfasst die Einreichung einer Wettbewerbsskizze durch eine antragsberechtigte Organisation sowie eine sechsmonatige Konzeptionsphase. Im zweiten Schritt werden dann die Wettbewerbsbeiträge mit besonders aussichtsreichen Strategien und Projekten zur Förderung in der Umsetzungsphase ausgewählt. Die sechsmonatige Konzeptionsphase wird mit bis zu 250.000 Euro gefördert.

Umsetzungsphasen

Maximal drei aufeinander aufbauende, jeweils dreijährige Umsetzungsphasen. Pro gefördertem Cluster stehen bis zu 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dabei sehen die bis zu drei Umsetzungsphasen eine zunehmende finanzielle Eigenbeteiligung der Clusterakteure vor.

Voraussetzungen

  • Für die Konzeptionsphase sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz im nichtwirtschaftlichen Bereich antragsberechtigt.
  • Für die Umsetzungsphasen sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.
  • Die Beteiligung von Start-ups und KMU ist ausdrücklich erwünscht. Sie wird bei der Auswahlentscheidung und Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.
  • Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft und/oder der Gesellschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaufgaben (Verbundprojekte).
  • Antragsteller müssen die Bereitschaft zur inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere in den dafür erforderlichen, einschlägigen Fach­gebieten ausgewiesen sein.
  • Die unmittelbaren Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz verwertet werden.

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