BMBF: Verbundprojekte zu Tumorheterogenität, klonaler Tumor-Evolution und Therapieresistenz

Im Rahmen der nationalen Dekade gegen Krebs fördert das BMBF Verbundprojekte, die die räumliche und zeitliche Diversifizierung von Tumoren in den Blick nehmen und darauf aufbauend neue personalisierte Behandlungsstrategien entwickeln.

Abgabetermin:
27.04.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
Bis zu 5 Jahre
Antragsberechtigte:
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen

Ziele der Bekanntmachung

Eine weitere Bekanntmachung des BMBF im Rahmen der nationalen Dekade gegen Krebs: Ein wesentlicher Grund dafür, dass viele Tumorerkrankungen nach wie vor unheilbar sind, ist der dynamische Charakter von Krebserkrankungen und die daraus resultierende Tumorheterogenität; das heißt, das Vorliegen voneinander unterschiedlicher (heterogener) Krebsklone in ein und demselben Menschen. Für die Überwindung der Tumorheterogenität und die daraus entstehenden Therapieresistenzen sollen neue Methoden und Behandlungsstrategien entwickelt werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sollen insgesamt ein bis zwei schlagkräftige, international konkurrenzfähige Forschungsverbünde, die das Themenfeld „Tumorheterogenität, klonale Evolution und Therapieresistenz“ bearbeiten und dabei hochkarätige national vorhandene Expertisen und Ressourcen bündeln. Jeder Forschungsverbund soll aus fünf bis neun ­experimentellen, theoretischen und klinischen, thematisch abgegrenzten Arbeitsgruppen, beispielsweise aus den ­Bereichen klinische Onkologie, Krebsgenomik, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie, Biochemie, Biophysik, Biostatistik oder Bioinformatik, bestehen und interdisziplinär organisiert sein. Das Potenzial, Fortschritte bei der effektiven und dauerhaften Therapie von Krebserkrankungen in absehbarer Zeit realisieren zu können, muss deutlich erkennbar sein.

Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, soll der zu fördernde Forschungsverbund einen jeden der folgenden Aspekte adressieren und die geplanten Arbeiten unter Verwendung einer schlüssigen Forschungshypothese aufeinander abstimmen.

Aspekt 1: Methoden zur Erforschung der Tumorheterogenität: Entwicklung, Verbesserung, Validierung

Beispielsweise:

  • Weiterentwicklung oder Kombination experimenteller Techniken wie Flüssigkeitsbiopsie, Einzelzellanalysen, Organoidsystemen und Bildgebung;
  • Entwicklung integrierter experimenteller und Datenanalyse-Pipelines zur Analyse subklonaler Populationen in soliden Tumoren;
  • Entwicklung sensitiverer minimal- oder nichtinvasiver Methoden zur Verfolgung der Tumorklonentwicklung im Krankheitsverlauf;
  • Entwicklung von Methoden zur Beurteilung der Tumorheterogenität von Primärtumor und Metastasen;
  • Erarbeitung neuer Modelle und theoretisch-mathematischer Beschreibungen der klonalen Evolution von Krebszellen, die geeignet sind im klinischen Anwendungskontext die Behandlung von Patienten und Patientinnen rasch, robust und qualitätsgesichert zu verbessern.
     

Aspekt 2: Mechanismen der Tumorheterogenität: Identifizierung, Analyse, Bewertung aus klinischer Perspektive

Beispielsweise:

  • Auswirkung der Tumorheterogenität auf die Behandlungseffektivität (klinischer Nutzen des Nachweises bestimmter Mutationen, bestimmter Subklone oder der unterschiedlichen molekularen Eigenschaften von Primärtumor und Metastasen);
  • Molekularbiologische und Theorie-geleitete Analyse des Einflusses der Tumorheterogenität auf die Entwicklung von Therapieresistenzmechanismen;
  • Identifizierung und/oder Weiterentwicklung von prädiktiven Biomarkern und/oder therapeutischen Targets auf der Grundlage von Tumorheterogenität;
  • Forschung an geeigneten in vivo-Modellen zur Beschreibung der klonalen Krebsevolution, auch im Kontext mit dem Mikromilieu.
     

Aspekt 3: Personalisierte Behandlungskonzepte: Entwicklung, Verbesserung, Evaluierung

Die zu entwickelnden Behandlungskonzepte sollen, auf einer genotypischen und phänotypischen Charakterisierung aufbauend, der Tumorheterogenität entgegenwirken und dadurch entweder unwirksame Behandlungen vermeiden, mögliche Resistenzentwicklungen umgehen oder eine langfristige Elimination von Krebszellen ermöglichen. Auch die Verbesserung von Verfahren für die Durchführung von Verlaufskontrollen sowie der Aufbau von longitudinal beobachteten Patienten-Kohorten zur Erfassung wesentlicher Veränderungen im Krankheitsverlauf sind möglich.

Folgende Arten von Forschungsprojekten sind nicht förderfähig:

  • Studien, die ausschließlich auf Erforschung der Heterogenität zwischen Tumoren verschiedener Patientinnen und Patienten begrenzt sind;
  • Projekte ohne direkten Krankheitsbezug oder ohne klinisch relevante Fragestellung;
  • Forschung zu Nebenwirkungen und Begleiterscheinungen von medizinischen Behandlungsverfahren;
  • Klinische Zulassungsstudien der Phasen III und IV.

Die Förderung kann für bis zu fünf Jahre beantragt werden. Hierbei wird die Förderung voraussichtlich zunächst nur für die ersten drei Laufzeitjahre gewährt. Die Verbünde sollen nach etwa zweieinhalb Jahren einer Zwischenbegutachtung unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums unterzogen werden.

Weitere Informationen

Zur Bekanntmachung

Dort wird in Kürze auch ein Leitfaden für die Antragstellung verfügbar sein.


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