Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“
Mit der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ setzt das BMBF eine spezifische, themenoffene Innovationsförderung für strukturschwache Regionen um.
Ziel
Ziel ist es, Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützen, gemeinsam mit regionalen Forschungs- und Anwendungspartnern auf experimentelle Weise spezifische Formate für den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer zu entwickeln, zu erproben und so neue Innovationspfade eröffnen.
Mit der Förderrichtlinie sollen mittel- bis langfristig neue themenspezifische Transferkonzepte ermöglicht und Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Mitgestalter und Treiber zukunftsweisender Innovationsfelder in strukturschwachen Regionen gestärkt werden.
Ziele der Maßnahme sind daher u.a., dass:
- die Dynamik von regionalen Innovationsprozessen in profilgebenden regionalen Zukunftsthemen erhöht und damit der Strukturwandel in der Region unterstützt wird;
- neues Wissen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen schneller bei regionalen Partnern zur Anwendung gebracht und dort auf innovative und neue Wertschöpfung schaffende Weise verwertet wird;
- die für den Transfer erforderlichen Methodenkompetenzen, Infrastrukturen und Ressourcen in der Region, insbesondere bei den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, dauerhaft auf- und ausgebaut werden.
Transferraum-Initiativen
Gefördert werden Entwicklung und Umsetzung von themenspezifischen und zukunftsweisenden „Transferraum-Initiativen“ in strukturschwachen Regionen Deutschlands über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren. Ausgangspunkt bilden initiale Partnerschaften von regionalen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gegebenenfalls weiteren Partnern, die sich dynamisch weiterentwickeln.
Die Themen der Transferräume sollen einen hohen Forschungsgehalt aufweisen und so ausgerichtet sein, dass sie aktuell wie auch längerfristig einen deutlichen Mehrwert für Innovationskraft und Wertschöpfung in der Region bieten können. Bevorzugt werden Themen, die sich mit den aktuellen großen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie sie beispielsweise in der Hightech-Strategie 2025 beschrieben werden, sowie den Anforderungen der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft beschäftigen.
Strukturell besteht der Transferraum aus einem Lenkungsbereich (Management und konzeptionelle Entwicklung) sowie aus einem Werkstattbereich (Durchführung von Transferaktivitäten). Abgeleitet aus dem Transferkonzept des Transferraums soll im Werkstattbereich ein Portfolio an Transferformaten umgesetzt werden. Gefördert wird ein breites Spektrum an Transferaktivitäten, die einen engen Forschungsbezug aufweisen:
- Anwendungsorientierte FuE-Vorhaben,
- Projekte, die von kurzer Laufzeit sind oder bereits ein hohes Technology-Readiness-Level (TRL) haben und folglich eine zeitnahe Verwertungsperspektive aufweisen,
- Projekte zur Entwicklung von Organisations- und Prozessinnovationen oder transferunterstützende oder -begleitende Aktivitäten, z. B. die Durchführung von Veranstaltungen und Workshops,
- Aufbau von Innovationslaboren oder kompetenzstärkende Aktivitäten.
Alle genannten Tätigkeiten sind in Einzel- oder Verbundprojekten förderfähig.
Wissenschaftliche Begleitforschung
Die Förderung der Transferräume soll wissenschaftlich begleitet werden. Es werden ein oder mehrere wissenschaftliche Begleitvorhaben gefördert, die das Thema „Transfer“ wissenschaftlich und mit empirischen Ansätzen, die über die Maßnahme „T!Raum“ hinausgehen, beleuchten.
Die zentrale Begleitforschung umfasst neben den Forschungsaktivitäten folgende weitere Aufgaben:
- wissenschaftliche Reflektion und Synthese der Erkenntnisse aus den geförderten Transferräumen;
- fortlaufende Unterstützung von Lernprozessen der Transferräume;
- inhaltliche und organisatorische Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen Veranstaltungen;
- Ausarbeitung geeigneter quantitativer und/oder qualitativer Indikatoren/Kenngrößen zur Wirkungsmessung zusammen mit den Transferräumen.
Die Maßnahme zielt auf eine mittel- bis langfristige Förderung ab. Daher sollte der Gesamtprojektplan für die zentrale Begleitforschung einen Zeitraum von bis zu neun Jahren umfassen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen. Die Beteiligung von Start-ups und KMU ist ausdrücklich erwünscht.
Berücksichtigt werden nur Transferrauminitiativen aus strukturschwachen Regionen (siehe Info-Box) Die Abgrenzung strukturschwacher Regionen entspricht der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Zu den initialen Partnern sowie dem Lenkungsbereich (siehe oben) muss mindestens eine Hochschule, gegebenenfalls in Kooperation mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, gehören. Die Federführung sollte bei der Hochschule liegen. Eine Hochschule/Forschungseinrichtung kann in mehreren sich bewerbenden Transferrauminitiativen als initialer und lenkender Partner auftreten.