Weitere Abgabetermine: Immer zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres
Antragsberechtigt (Modul 1): Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Antragsberechtigt (Modul 2): Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Ziel der Förderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Modul 1 – Einzelvorhaben – bestehende Forschungsteams fördern
Gefördert werden in Modul 1 Forschungsgruppen an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen mit Aussicht auf Potenzial für Ausgründungen in Form von Einzelvorhaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.
Modul 2 – Förderung vorwettbewerlicher FuE in jungen Start-ups
Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
- „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
- Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3).
Das Vorhaben soll durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben soll durch die beteiligten Start-ups geleistet werden, sodass ihnen ein entsprechend hoher Anteil der Förderung zugutekommt und entsprechend der Nutzen und die Verwertung ihrer Vorhabenergebnisse bei den Start-ups liegen.
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Richtlinie zur Fördermaßnahme „Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“ vom 1. August 2019.
Bekanntmachung des BMBF
Bekanntmachung im Fachportal des BMBF