BMBF: Professorinnenprogramm 2030

Mit dem Professorinnenprogramm wollen Bund und Länder den Anteil von Frauen an Professuren und akademischen Führungspositionen steigern.

Abgabetermin:
31.08.2025 - 1. Runde: 31. August 2023 - 2. Runde: 31. August 2024
Fördergeber:
Bund und Länder
Fördergebiet:
Deutschland
Fördersumme:
Maximal 165.000 Euro jährlich je Berufung, bzw. insgesamt 2 475 000 Euro je Hochschule
Förderdauer:
Bis zu 5 Jahre
Antragsberechtigte:
Universitäten, Hochschulen/Fachhochschulen

Ziele der Förderung

Mit dem Professorinnenprogramm 2030 verfolgen der Bund und die Länder folgende Ziele:

  • Den Anteil von Frauen an Professuren steigern.
    • In wissenschaftlichen Spitzenfunktionen.
    • Auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen.
  • Die Karriere- und Personalentwicklung auf dem Weg zur Professur fördern, für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen.
  • Wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege planbarer machen.
  • Die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen nachhaltig verbessern, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unter­repräsentiert sind.
  • Den Kulturwandel dynamisieren, hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur.

Was wird gefördert?

Auf der Grundlage von Gleichstellungskonzepten für Parität sollen zusätzliche Mittel vorrangig für die vorgezogene Berufung von Professorinnen zur Verfügung gestellt werden.

Es werden Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren in Form einer Anschubfinanzierung gefördert. Die Berufung kann im Vorgriff auf eine künftig freiwerdende oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung) erfolgen.

Bei erfolgreichen Bleibeverhandlungen einer aus dem Professorinnenprogramm 2030 geförderten Professorin ist die Fördermaßnahme nicht beendet. Das Vorhaben kann auch in einer höheren Besoldungsstufe fortgeführt werden. Die Förderhöchstgrenze bleibt davon unberührt.

Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“

Pro Einreichungsrunde werden die besten Gleichstellungskonzepte für Parität an der Hochschule bestimmt. Ausgezeichnet werden können

  • jeweils bis zu 20 % der eingegangenen Gleichstellungskonzepte für Parität von Universitäten (und ihnen gleichgestellten Hochschulen),
  • jeweils bis zu 20 % der eingegangenen Gleichstellungskonzepte für Parität von Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und
  • jeweils bis zu 20 % der eingegangenen Gleichstellungskonzepte für Parität von Kunst- und Musikhochschulen.

An Hochschulen, die mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet werden, können – über die Professuren hinaus – zusätzliche Stellen für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur gefördert werden.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Die beantragende Einrichtung muss ein Gleichstellungskonzept für Parität aufweisen, welches in der Begutachtung positiv bewertet werden muss.

Im Fall der Förderung von Erstberufungen von Frauen auf Regelprofessuren muss die Hochschule die durch die Förderung des Bundes freiwerdenden sowie weitere Mittel in angemessener Höhe für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen einsetzen.

Kontakt

DLR-Projektträger
Dr. Heike Scheidemann und
Dr. Astrid Schüßler
Telefon: +49 228 3821 2500
E-Mail: pp@dlr.de

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