BMBF: Long-Covid

BMBF: Long-Covid

Mit der Förderrichtlinie "Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 (Long-Covid)" sollen Forschungs- und Vernetzungsprojekte zum Thema unterstützt werden. Zudem soll eine schnelle und umfassende Auswertung vorhandener Daten ermöglicht werden.

Abgabetermin:
14.07.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
12-24 Monate
Antragsberechtigte:
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Auf Grund der Neuartigkeit der „Long-Covid“-Erkrankung haben unterschiedliche Akteure bundesweit begonnen, Informationen und Wissen zu Long-Covid zu generieren. Dies geschieht jedoch zum Teil lokal und unabgestimmt. Ergänzend zu den bestehenden Aktivitäten zielt diese Fördermaßnahme daher darauf ab, möglichst zeitnah den verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Spätsymptome von Covid-19 zu erschließen, weiterzuentwickeln und für die Anwendung in der Praxis zugänglich zu machen. Es sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die komplementär zu den bestehenden nationalen und internationalen Aktivitäten sind. Bereits bestehende Patientenkohorten bzw. vorhandene Daten und Bioproben sollen genutzt und wo möglich aufeinander abgestimmt werden. Ziel der Fördermaßnahme ist es, das zum Teil nur lokale Wissen und die Erfahrungen zu Spätsymptomen von Covid-19 zu erschließen. Zudem werden die Ergebnisse der Projekte Aufschluss darüber geben, wo weitere Forschungsbedarfe im Zusammenhang mit „Long-Covid“ liegen.

Zuwendungszweck ist die Förderung von Forschungs- und Vernetzungsprojekten, sowie eine schnelle und umfassende Auswertung der vorhandenen Daten zum Beispiel durch die Einstellung von zusätzlichem Personal.

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundforschungsvorhaben zu kurzfristig beantwortbaren wissenschaftlichen Fragestellungen zu Spätsymptomen von Covid-19. Die Vorhaben sollen auf Spätsymptome fokussieren, die länger als drei Monate persistieren und schwerwiegende, behandlungsbedürftige Beeinträchtigungen darstellen (Long-Covid– bzw. Post-Covid-Syndrom). Beschwerden, die direkte Folgen einer eventuell notwendigen Intensivbehandlung sind, sind nicht Gegenstand der Förderung.

Aus den Vorhaben sollen Erkenntnisse dazu abgeleitet werden, wie die Betroffenen bei der Genesung am besten unterstützt werden können. Es sollen Forschungsfragen zum besseren Verständnis der Spätsymptome, den zugrunde liegenden Ursachen, den Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung gefördert werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern, die Patientenorientierung zu stärken und geeignete Versorgungskonzepte zu entwickeln.

Die Projekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert werden. Von besonderem Interesse im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Projekte mit einer Laufzeit von ca. 12 Monaten.

Weitere Informationen


Beitrag teilen:
X
LinkedIn
Mail
Link kopieren