BMBF: KMU-Innovativ – Biomedizin

Mit der Förderrichtline KMU-Innovativ: Biomedizin fördert das BMBF die industrielle Forschung insbesondere in KMU zu Themen der Wirkstoffentwicklung.

Abgabetermin:
15.10.2024 - jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres
Fördergeber:
BMBF
Fördergebiet:
Deutschland
Förderdauer:
bis zu drei jahre
Antragsberechtigte:
KMU und in Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere

Ziele der Förderung

  • Die nachhaltige Stärkung der Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands im Bereich der Biomedizin.
  • Die Erhaltung und Ausbau von Kompetenzen in der Biomedizin.
  • Die Hebung des Potenzials bio­medizinischer Innovationen durch effizienten Technologietransfer.
  • Die Anschlussfähigkeit in der Anwendung im medizinischen Alltag.

Was wird gefördert?

  • Industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen.
  • Projekte aus der medizinischen (roten) Biotechnologie, die sich auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung fokussieren und über den Stand der Technik hinausgehen.
  • Die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa stehen dabei im Mittelpunkt.
  • Klinische Prüfungen, die untersuchen, ob ein bereits zugelassenes Arzneimittel in einem neuen Indikationsgebiet, für das es bisher nicht zugelassen ist, eingesetzt werden kann („repurposing“), sind im Rahmen dieser Förderrichtlinie zuwendungsfähig.

Was wird nicht gefördert?

  • Begleitdiagnostika ohne parallele Wirkstoffentwicklung sowie Begleitdiagnostika für bereits am Markt befindliche Arzneimittel
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Entwicklung von Biosimilars
  • Vorhaben zu Methoden, Technologien und Verfahren im Bereich der Medizintechnik sowie zur Erforschung und Entwicklung von Medizinprodukten

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

  • Das Vorhaben soll durch ein KMU initiiert und koordiniert werden.
  • Mindestens 50 % der für das Gesamtprojekt insgesamt beantragten Fördermittel soll KMU zugutekommen.
  • Ein signifikanter Anteil der FuE-Leistung muss durch die beteiligten KMU erbracht werden und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.
  • Die angestrebten Ergebnisse sollen für die beteiligten KMU die Grundlage bilden, eigenständig Produkte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, die die Marktposition verbessern.
  • Die Antragsteller:innen müssen sicherstellen, dass die regulatorischen Anforderungen in den FuE-Projekten hinreichend berücksichtigt werden

Ansprechpartnerinnen

Dr. Lisette Leonhardt
Dr. Claudia van Laak 

030 310078-5514

kmui-biomedizin@vdivde-it.de

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