Was ist das Ziel der Förderung?
Der Forschungsbereich der reproduktiven Gesundheit in der Universitätsmedizin soll strukturell gestärkt werden. Dies soll dazu führen, dass Nachwuchswissenschaftler:innen nach der Promotion längerfristig in diesem Themenbereich forschen.
Es sollen insbesondere Fragen der translationalen und klinischen Reproduktionsforschung beantwortet werden. Diese können sich mit nachfolgenden Aspekten befassen:
- Prävention
- Erhalt der reproduktiven Gesundheit
- Gesellschaftliche Fragen der Reproduktion
Eine enge Kooperation zwischen Forschung und Klinik soll den nötigen interdisziplinärer Ansatz gewährleisten, der zur Beantwortung dieser Fragen nötig ist. Die Förderung des BMBF zielt dabei auf die nachhaltige Schaffung von Strukturen ab, die auch nach der Förderung fortbestehen.
Was wird gefördert?
Durch die Förderung sollen interdisziplinären Nachwuchszentren an Standorten der Universitätsmedizin aufgebaut und implementiert werden.
Im Sinne der Förderung umfasst der Forschungsbereich der reproduktiven Gesundheit folgende Themenbereiche:
- Biologie und Genetik der Reproduktion
- Fertilitätsstörungen
- Chancen und Risiken assistierter Reproduktionstechnik
- Onkofertilität
- Embryonale/fötale Programmierung
- Reproduktion und Gesellschaft
- Epidemiologie
Translationale, klinische und präventive Fragestellungen einschließlich ethischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Aspekte werden als besonders wichtig angesehen. Auch die Aspekte der Diversität müssen ausreichend berücksichtigt werden.
Nicht gefördert werden Nachwuchszentren mit einem ausschließlichen Fokus auf:
- der reinen Entwicklung neuer medizintechnischer Verfahren zur Reproduktionstechnik;
- Fragen der Grundlagenforschung ohne translationale Ausrichtung;
- rein ethischen, rechtlichen und sozialen Fragstellungen.
Wie wird gefördert?
In der Regel sollen Einzelvorhaben an Universitäten mit einer medizinischen Fakultät gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Förderung eines Verbunds an einem oder mehreren Standorten möglich. Koordinator des Verbunds muss immer eine Universität mit medizinischer Fakultät sein. Doktorandenstellen werden nicht gefördert.
Die Vorhaben können bis zu einem Zeitraum von drei Jahren gefördert werden, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Jahre. Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte sollen dementsprechend für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ausgestaltet werden.
Hier finden Sie die vollständige Förderrichtlinie.
Für die Förderrichtlinie ist das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung ausschlaggebend.
Kontakt
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
E-Mail: reprod-gesundheit@dlr.de
Dr. Jacqueline Kalb (0228 3821-2477)
Dr. Katja Jensen (0228 3821-1150)
Dr. Andreas Künne (0228 3821-1204)
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