Ziel der Fördermaßnahme
Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung prägen unsere Lebenswelt, sie sind treibende Kräfte des materiellen und intellektuellen Fortschritts, sind handlungsleitend für Entscheidungen in Politik und Gesellschaft und sichern die Demokratiefähigkeit moderner Gesellschaften. Die Kommunikation von Forschungsbefunden und ihrer Interpretation, von wissenschaftlichen Arbeitsweisen und Methoden oder von Forschungsdesideraten spielt zudem in vielfältigen Lebensbereichen wie Gesundheit, Bildung, Wirtschaft oder Sicherheit eine zentrale Rolle und wird dort als Wissenschaftskommunikation in die öffentliche (und private) Kommunikation eingebracht.
Die Förderung soll den Transfer aus der Forschung stärken und die Evidenzorientierung in der Praxis erhöhen. Forschung zur Wissenschaftskommunikation soll gegenüber der breiten Öffentlichkeit sichtbarer gemacht und ein Verständnis für die Relevanz von Wissenschaftskommunikation und ihren Funktionsweisen in der Bevölkerung gefördert werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungsprojekte, die einen Beitrag zum vertieften Verständnis von Wissenschaftskommunikation leisten. In der Förderrichtlinie können inter- und transdiziplinäre Verbundvorhaben gefördert werden. Daneben sind auch Vorhaben förderfähig, die methodisch und theoretisch aus einem einzelnen Fach heraus konzipiert sind. In den Anträgen sind auch Formate und Instrumente für den Wissenstransfer in die Praxis und Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Richtlinie werden Vorhaben gefördert, die in ihrer Forschung auf bedeutsame gesellschaftlich-wissenschaftliche Problemlagen fokussieren und dabei relevante und zukunftsweisende Themenfelder der Forschung zu Wissenschaftskommunikation adressieren. Die Vorhaben sollen eines oder mehrere der folgenden Themenfelder adressieren:
- Funktionen und Zielgrößen von Wissenschaftskommunikation
- Arenen der Wissenschaftskommunikation
- Veränderungen im Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie im Verbund auch weitere Einrichtungen mit Bezug zur Wissenschaftskommunikation.
Höhe der Zuwendung
Die Vorhaben können für die Dauer von bis zu drei Jahren mit einer Zuwendung bei Einzelvorhaben von bis zu 600 000 Euro und bei Verbundvorhaben bis zu 1 Million Euro (inklusive zu beantragender Projektpauschale) gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt die Einreichung von Projektskizzen bis zum 2. März 2022. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressierte, deren Skizzen positiv bewertet wurden, dann aufgefordert, förmliche Förderanträge zu erstellen.
Am 11. November 2022 findet bezogen auf diese Förderaktivität eine virtuelle Beratungsveranstaltung statt (siehe „Weitere Informationen“).
Hier gelangen Sie direkt zur Förderrichtlinie auf der Website des BMBF.
Das Thema Wissenschaftskommunikation auf der Website des BMBF.
Am 11. November 2022 findet eine virtuelle Beratungsveranstaltung statt. Um daran teilzunehmen registrieren sich Interessierte bis zum 28. Oktober 2022 mit einer kurzen E-Mail unter Nennung von Namen und Institution.
Häufige Fragen & Antworten zu dieser Förderrichtlinie sind in einem FAQ-Dokument zusammengefasst.
Suchen Sie Fördermöglichkeiten für ein spezifisches Projekt? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an,
- wir unterstützen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten,
- beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Förderaufrufe und
- vermitteln Ihnen weiterführende Ansprechpartner:innen.