BMBF: Forschungsverbünde zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen

Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, rasche Fortschritte in Ursachenforschung, Gesunderhaltung, Früherkennung und Nachsorge bei jungen Menschen mit Darmkrebs zu erreichen. Das BMBF fördert Forschungsverbünde, die bundesweit Kapazitäten in der Forschung bündeln und eine interdisziplinäre wissenschaftliche Bearbeitung der Themenbereiche ermöglichen.

Abgabetermin:
20.01.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland

Förderziel

Diese Fördermaßnahme zielt darauf ab, rasche Fortschritte in Ursachenforschung, Gesunderhaltung, Früherkennung und Nachsorge bei jungen Menschen mit Darmkrebs zu erreichen. Hierzu werden Forschungsverbünde gefördert, die bundesweit Kapazitäten in der Forschung bündeln und eine interdisziplinäre wissenschaftliche Bearbeitung der Themenbereiche ermöglichen.

Gegenstand der Förderung

Interdisziplinäre Forschungsverbünde

Um die Vielfalt der unterschiedlichen Problemstellungen des Phänomens des Darmkrebses bei immer jüngeren Menschen adäquat anzusprechen, werden interdisziplinäre Verbünde zu folgenden Themenbereichen gefördert:

  • Ursächliche Forschung zu den molekularbiologischen, lebenswelt- und verhaltensbezogenen Hintergründen der ansteigenden Häufigkeit von Darmkrebs;
  • Entwicklung und Testung geeigneter Vorgehensweisen in der Sekundärprävention von Darmkrebs, insbesondere risikoadaptierte Früherkennungs-Verfahren, einschließlich Konzepte der Kommunikation für die relevante Akteure im Bereich der Gesundheitsvorsorge;
  • Forschung zur Tertiärprävention von Darmkrebs, z. B. zu prognostisch relevanten Faktoren, zur Bedeutung der Erkrankung für Rehabilitation und Berufsbiographien oder zur langfristigen Lebensqualität nach einer Erkrankung.

Die Forschung in den einzelnen Verbünden soll alle für die jeweils gewählten Fragestellungen relevanten Fachdis­ziplinen aus Medizin, Natur-, Gesundheits- bzw. Gesellschaftswissenschaften beteiligen.

Im Rahmen der geplanten Verbundprojekte können neue Daten erhoben und neue Biomaterialien gewonnen werden. Wo immer möglich, ist jedoch die gezielte Nutzung etablierter Strukturen sowie existierender Datensätze, Patientenregister, Kohorten und Materialsammlungen vorzusehen.

Kooperation zwischen den Forschungsverbünden

Die Zusammenarbeit zwischen den Forschungsverbünden soll durch die Förderung verbundübergreifender Aktivitäten unterstützt werden. Zur Ausgestaltung dieser Aktivitäten können zu späteren Zeitpunkten zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Hier sind beispielsweise folgende Maßnahmen denkbar:

  • Entwicklung von Aktivitäten zur gemeinsamen, verbundübergreifenden Nutzung von Ressourcen, z. B. Patienten-Kohorten,
  • Durchführung verbundübergreifender Workshops, z. B. zur Qualitätssicherung oder zur Standardisierung bzw. ­Harmonisierung,
  • Maßnahmen zur zielgruppengerechten Aufbereitung und Verbreitung der Forschungsergebnisse und zur gemeinsamen Fachkommunikation,
  • Kooperation mit einschlägigen nationalen und internationalen Aktivitäten zur Thematik aus Forschung, Gesundheitswesen, Patienten- und Bürgerschaft.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. KMU).

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen (Auswahl)

  • Zusammenarbeit
    • In den Forschungsverbünden müssen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partner aus Wissenschaft, medizinischer Praxis und Gesellschaft einbezogen werden.
    • Alle Partner müssen bereit sein, bei Maßnahmen der „Nationalen Dekade gegen Krebs“ mitzuwirken.
  • Wissenschaftliche Standards (Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung)
  • Partizipation (von der Formulierung der Forschungsfragestellungen über die aktive Beteiligung am Forschungsprozess bis hin zur Verbreitung von Forschungsergebnissen)
  • Zugänglichkeit und langfristige Sicherung von Forschungsdaten und -Ergebnissen
  • Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten (konkreter Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen in der Prävention von Darmkrebs bei jüngeren Menschen).

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:

  • In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis zum 20. Januar 2021 zunächst Projektskizzen für Verbünde in elektronischer Form vorzulegen. Diese werden nach folgenden Kriterien begutachtet:
    • Fachliche und gesellschaftliche Relevanz der Fragestellung und Beitrag zu den Förderzielen,
    • Wissenschaftlich-methodische Qualität und Durchführbarkeit des Forschungsprogramms, Exzellenz der beteiligten Gruppen, vorhandene Ressourcen und Vorarbeiten,
    • Interdisziplinarität und Synergiepotenzial des Verbundprojekts, Qualität der Maßnahmen zur verbundinternen Koordination und Qualitätssicherung,
    • Qualität der Maßnahmen zur Einbindung der Patienten- und Bürgerschaft sowie weiterer relevanter Interessen­gruppen aus dem Gesundheitswesen in die Planung, Durchführung und Ergebnisverwertung des Projekts,
    • Qualität der Strategien zur Disseminierung und Verwertung der Forschungsergebnisse.
  • In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzenaufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.

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