Abgabetermine: 30. Juni 2020 (Modul 1) / 31. August 2020 (Modul 2)
Geförderte Projekte sollen einen herausragenden Beitrag dazu leisten, die Translation neuer personalisierter Behandlungsansätze (verbesserte Diagnostik, maßgeschneiderte Behandlungsprotokolle und Präventionsstrategien) in die klinische Praxis voranzubringen.
Die Fördermaßnahme ist in zwei Module unterteilt:
Modul 1: Entwicklung neuer Diagnostik und Therapien für die Personalisierte Medizin
Dieses Modul richtet sich an klinische und experimentelle Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie industrielle Partner, die in Verbünden zusammenarbeiten. Eine Beteiligung von Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft ist erwünscht, aber nicht obligatorisch.
Die Forschungsverbünde sollen dazu beitragen, Biomarker zur Stratifizierung von Patientengruppen, Krankheitsverlauf und Therapieantwort sowie zur zielgerichteten Präventionsdiagnostik weiterzuentwickeln und zu validieren. Die Identifizierung neuer Biomarker ist nicht Gegenstand der Fördermaßnahme. Ebenso kann die Machbarkeit neuer personalisierter Therapieansätze in präklinischen krankheitsrelevanten Modellen nachgewiesen werden. Dazu sollen modernste Methoden und vorhandene Kohorten, Biobanken und Datenquellen genutzt werden.
Im Modul 1 können die Projekte in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Modul 2: Integrierte Forschungsplattformen zur Implementierung personalisierter Behandlungsansätze in der klinischen Praxis
In diesem Modul soll der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung einer begrenzten Zahl von Integrierten Forschungsplattformen in definierten Krankheitsgebieten gefördert werden, die gezielt die Umsetzung personalisierter Behandlungsansätze in die klinische Praxis angehen. Im Rahmen der Integrierten Forschungsplattformen werden interdisziplinär angelegte, translational ausgerichtete Projekte im Sinne einer Verbundforschung gefördert, die zur Implementierung personalisierter Behandlungsansätze in der klinischen Praxis beitragen und ihre Sicherheit und Wirksamkeit nachweisen wollen. Ein maßgebliches Ziel der Integrierten Forschungsplattformen ist die Bündelung und Vernetzung aller notwendigen Kompetenzen, Akteure und Ressoucen zur Erreichung dieser Ziele.
Im Modul 2 können die Projekte in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.