1. Abgabetermin: September 2020 (12 Monate Förderdauer)
2. Abgabetermin: 30. Januar 2021 (36 Monate Förderdauer)
Erkenntnisse aus andauernden oder überstandenen Epi- oder Pandemien sollen in die Erforschung und Entwicklung zukünftiger Innovationen einbezogen werden. Die entwickelten Lösungen sollen das zielgerichtete Management der Patientenversorgung in Epidemie- oder Pandemiesituationen optimieren.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche F&E-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Die Ergebnisse können Medizinprodukte oder innovative medizinische Dienstleistungen sein. Gefördert werden Konsortien zwischen Medizintechnikunternehmen, der klinischen Versorgung, akademischen Institutionen und/oder der Versorgungsforschung, die bei Auftreten von Infektionen mit epidemischem Potential relevante Versorgungsabläufe adressieren.
Medizintechnische Lösungen im Kontext dieser Fördermaßnahme sind Versorgungslösungen, die in der Regel ein Medizinprodukt als zentrales Element beinhalten. Die medizintechnischen Lösungen sollen vorrangig den ersten Gesundheitsmarkt adressieren. Gegenstand der Förderung können neben wissenschaftlich-technologischen Fragen und präklinischen Untersuchungen auch frühe klinische Machbarkeitsstudien sein.
Thematische Schwerpunkte (Beispiele)
- Medizintechnik zur Prävention von Infektionen
- Diagnostik von Infektionen und resultierender Erkrankungen
- Therapie/Nachsorge von Infektionen und Erkrankungen
- Eindämmung von Infektionen
- Vernetzung von Versorgungs- und Industrieforschung zu epidemischen Infektionskrankheiten
Antragsberechtigt
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- forschende Kliniken und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Besonderheiten
- Die Zuwendungen an Hochschulen und öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen innerhalb eines Verbundprojekts sollen die Zuwendungen der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nicht überschreiten.
- Die mögliche Förderdauer beträgt 12 oder 36 Monate.
- Im Unterauftrag sind Dienstleistungen förderfähig, die durch eine so genannte Industrie-in-Klinik-Plattform (Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zum Thema „Aufbau von Industrie-in-Klinik-Plattformen zur Entwicklung innovativer Medizinprodukte“) angeboten werden.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und hat laufzeitabhängig unterschiedliche Einreichfristen:
- Für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten können bis zum 28. September 2020 Projektskizzen vorgelegt werden. Das Entscheidungs- und Antragsverfahren für diese Vorhaben wird beschleunigt bearbeitet.
- Für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten endet die Vorlagefrist zum 30. Januar 2021.
Weitere Informationen
Bekanntmachungstext auf den Internetseiten des BMBF
Weitere Informationen und Erläuterungen zur Bekanntmachung im Projekt-Portal des VDI Technologiezentrums
Vorlage zur Erstellung einer Projektskizze (Word-Dokument, 60 KB)