BMBF-Förderrichtlinie: Medizintechnische Lösungen für eine digitale Gesundheitsversorgung

In Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern sollen erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für eine digitale Gesundheitsversorgung initiiert werden, die die Patientenversorgung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gleichermaßen verbessern.

Abgabetermin:
15.09.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland

Förderziel

Ziel der Fördermaßnahme ist es, in Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für eine digitale Gesundheitsversorgung zu initiieren, die die Patientenversorgung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gleichermaßen verbessern. Die ­zunehmende Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert auch die Anforderungen an eine digitale Gesundheitsversorgung und bietet zugleich Chancen für ein effizienteres Gesundheitssystem.

Gegenstand der Förderung

  • Industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen digitalen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird
  • Unternehmen am Markt durch die standortbezogene Umsetzung der FuE-Ergebnisse in innovative Produkte aus dem Bereich der Medizintechnik nachhaltig stärken; Ergebnisse können innovative medizinische Dienstleistungen oder andere Güter der Gesundheitswirtschaft sein.
  • Insbesondere branchenübergreifende Konsortien zwischen Unternehmen der Medizintechnik und der Informations- und Kommunikationstechnik, die Versorgungsabläufe mit hoher klinischer Relevanz adressieren.
  • Medizintechnische Lösungen, die durch eine stärkere Digitalisierung einen signifikanten Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Diagnose → Therapie → Nachsorge/Rehabilitation erbringen.

Thematische Schwerpunkte

  • Digitale Unterstützung
  • Digitale Therapien
  • Integrierte Versorgungsketten
  • Strukturen für eine digitale Gesundheitsversorgung

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • forschende Kliniken und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Beteiligung von KMU wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.


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