BMBF-Förderrichtlinie: Konzeptentwicklung zum Aufbau eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit

Die leistungsstärksten deutschen Einrichtungen im Bereich der Erforschung der Psychischen Gesundheit sollen zusammengeführt werden, um ihre Arbeit interdisziplinär aufeinander abzustimmen. Durch Integration und strategische Ausrichtung soll ein signifikanter Mehrwert erreicht werden.

Abgabetermin:
20.11.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland

Ziel der Förderung ist ein wissenschaftliches Gesamtkonzept, das den Anforderungen an ein international wettbewerbsfähiges Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit hinsichtlich seiner strategischen Ausrichtung, der Angemessenheit seiner Forschungsschwerpunkte und Infrastruktur, der Nachwuchsförderung sowie seiner Umsetzungsfähigkeit entspricht.

Standorte

Die Standorte werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Ein Standort kann aus mehreren regional benachbarten sowie gegebenenfalls weiter entfernten Partnereinrichtungen oder auch aus einer einzelnen Einrichtung bestehen. Zentrales Element eines Standorts sind etablierte Strukturen zur engen Zusammenarbeit von Forschung, Lehre und Patientenversorgung. In begründeten Fällen können auch weiter entfernte Einrichtungen Teil eines Standorts sein, wenn sie für das Profil des Standorts wichtige wissenschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte einbringen.

Gegenstand der Förderung

Arbeiten der Konzeptentwicklungsphase

Die Konzeptentwicklungsphase dient der Vernetzung und Abstimmung unter den ausgewählten Standorten und der Erarbeitung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Strategie sowie der strukturellen Basis für das geplante Zentrum im Vorfeld seiner Etablierung und seines Aufbaus. Gefördert werden können beispielsweise:

  • Maßnahmen zur umfassenden strategischen Analyse des Forschungsfeldes, inklusive nationaler wie internationaler Trends und Entwicklungen;
  • Bestandsaufnahmen vorhandener Expertisen, Analyse von Bedarfen;
  • Maßnahmen zum Austausch und zur gemeinsamen Entwicklung und Abstimmung eines detaillierten gemeinsamen Gesamtkonzepts zwischen den Standorten;
  • Erstellung einer Wirkungsanalyse/Risikoanalyse und eines Risikomanagements für das Gesamtkonzept.

Anforderungen an das Gesamtkonzept

Das in der Konzeptentwicklungsphase erstellte Gesamtkonzept soll die Forschungs- und Strukturelemente sowie die Prozesse beschreiben, welche die Etablierung und den Aufbau des Zentrums möglich machen. Es soll fundierte konzeptionelle Darlegungen mindestens zu den folgenden Aspekten beinhalten:

  • Forschungskonzept
  • Forschungsinfrastruktur
  • Aufbau und Organisation
  • Klinische und epidemiologische Studien
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Zusammenarbeit mit den bestehenden Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung
  • Partizipation von Patientinnen und Patienten bzw. ihren Vertretungen
  • Erhöhung der Validität und Qualität der Forschung
  • Zusammenarbeit mit Transferpartnern
  • Zusammenarbeit mit weiteren nationalen und internationalen Partnern
  • Öffentlichkeitsarbeit

Antragsberechtigte Einrichtungen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt.

Zuwendung

Die Dauer der Zuwendung beträgt bis zu sechs Monate. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Reisemittel. Hierzu zählen beispielsweise Ausgaben für wissenschaftliche Planungsarbeiten im Rahmen von Workshops und Konsenstreffen, Ausgaben für Personal für das Projektmanagement sowie Ausgaben für Unteraufträge zwecks Durchführung von Beratungs- oder Analyseleistungen.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

  • In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Bewerbungen für Standorte eines Deutschen Zentrums für Kinder- und Jugendgesundheit vorzulegen. Auf Grundlage der Bewertung eines international besetzten Gutachtergremiums werden geeignete Standorte für das geplante Zentrum ausgewählt. Die ausgewählten Standorte sollen gemeinsam die Konzeptentwicklungsphase bestreiten.
  • In der zweiten Verfahrensstufe ist je ausgewähltem Standort ein förmlicher Förderantrag für die Förderung der Konzeptentwicklungsphase vorzulegen.

Veranstaltungen

Am 14.07.2020 und am 15.07.2020 (jeweils um 10 Uhr) bieten das BMBF und der DLR Projektträger eine Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars an. Details und Anmeldung hier.

Das Cluster Medizin.NRW wird ebenfalls ein Online-Seminar zu dieser Förderinitiative durchführen. Details und Termin werden noch bekannt gegeben.


Beitrag teilen:
X
LinkedIn
Mail
Link kopieren