BMBF-Förderrichtlinie: Digitale FortschrittsHubs Gesundheit

Förderrichtlinie im Rahmen der Medizininformatik-Initiative des BMBF zur forschungskompatiblen, sektorenübergreifenden Datenbereitstellung in der medizinischen Praxis.

Inhaltliche Änderung: Beiträge zu Infektionsforschung und/oder pandemischer Ausbreitung werden begrüßt.

Abgabetermin:
28.07.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland

Die digitale Vernetzung von Forschung und Versorgung bietet große Potentiale für eine intelligente Medizin und kann die Qualität der Behandlungsergebnisse und Patientensicherheit erhöhen.

Das Fördermodul „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Rahmen der Medizininformatik-Initiative des BMBF adressiert medizinische Daten aus der Patientenversorgung im stationären und ambulanten Bereich. Ziel ist die Erprobung der Machbarkeit einer forschungskompatiblen, sektorenübergreifenden Datenbereitstellung in der medizinischen Praxis der regionalen Versorgung sowie die modellhafte Überprüfung des Mehrwerts für Patien­tinnen und Patienten, medizinisches Fachpersonal und die Wissenschaft. Der Fokus liegt hierbei zunächst auf der pilothaften Umsetzung von konkreten Anwendungsbeispielen in der Forschung und Versorgung. Diese Anwendungsbeispiele sollen auf der sektorübergreifenden Datennutzung und auf der Kooperation regionaler Einrichtungen der Gesundheitsversorgung mit einem oder mehreren Unikliniken beruhen. Darüber hinaus können patientenbezogene Gesundheitsdaten von Sozialversicherungsträgern, Registern und weiteren relevanten Datenhaltern hinzukommen. In Digitalen FortschrittsHubs sollen relevante Partner aus der medizinischen Versorgung, Forschung, einschlägigen Unternehmen, Krankenkassen und Patientenvertretungen eng zusammenarbeiten.

Gefördert werden „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ in Form von interdisziplinären und sektorübergreifenden Verbünden, in denen verschiedene Partner, beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen und weitere Gesundheitseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, insbesondere der IT-Branche oder Krankenkassen an definierten, sektorübergreifenden Forschungsfragen und digitalen Versorgungsansätzen mit einem oder mehreren Datenintegrationszentren der Medizininformatik-Initiative zusammenarbeiten. Ein Datenintegrationszentrum sollte sich in der Regel nicht an mehreren Digitalen FortschrittsHubs beteiligen.

Von Vorteil ist dementsprechend der Zusammenschluss von existierenden Netzwerken oder Verbünden mit Zentren der Medizininformatik-Initiative im Rahmen eines Digitalen FortschrittsHubs. Die Datenformate müssen sowohl internationale Standards berücksichtigen als auch die bereits getroffenen Vereinbarungen der Medizininformatik-Initiative, wie z. B. den Kerndatensatz.

In konkreten Use Cases soll modellhaft aufgezeigt werden, wie die entwickelten Lösungen im Sinne von forschungskompatiblen elektronischen Patientenakten für die Optimierung der Versorgung genutzt werden können. Die Use Cases sollen Krankheitsbereiche adressieren, die sich durch hohe Relevanz für die sektorübergreifende medizinische Versorgung auszeichnen.

Die Digitalen FortschrittsHubs können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gefördert werden.

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