Das Förderziel der Maßnahme ist es, die ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte im Rahmen der aktuellen Entwicklungen in den Lebenswissenschaften zu identifizieren und wissenschaftliche Grundlagen für einen informierten und sachorientierten, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zu legen sowie den Stand des Wissens zu erweitern. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Einordnung und Bewertung von Chancen und Risiken der technischen und methodischen Fortschritte und anderer relevanter Entwicklungen.
Forschen, vernetzen & integrieren
Der Zuwendungszweck ist die Förderung von exzellenten, interdisziplinären Projekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten in den Lebenswissenschaften. Forschenden Einrichtungen wird es ermöglicht, Forschungsprojekte zu aktuellen ELSA-Fragen durchzuführen, ihre Forschungsaktivitäten zu intensivieren, sich zu vernetzen sowie Kooperationen auszubauen. In die Forschungsaktivitäten können auch Bürgerinnen und Bürger sowie Betroffene oder Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter integriert werden. Forschungsprojekte können außerdem Maßnahmen zur gezielten interdisziplinären Nachwuchsförderung beinhalten.
Gegenstand der Förderung
Es sollen grundsätzlich interdisziplinäre Verbünde gefördert werden. Einzelvorhaben können in begründeten Ausnahmefällen ebenfalls gefördert werden. Die Projekte müssen einen klaren Bezug zu ethischen, rechtlichen und/oder sozialen Aspekten der Lebenswissenschaften herstellen. Sie müssen auf zukunftsorientierte Problemstellungen ausgerichtet sein, die sich aus der Forschung und/oder der Anwendung ihrer Ergebnisse ergeben.
Themenfelder (Beispiele):
- Prädiktive Diagnostik
- Genomforschung/Personalisierte Medizin
- Reproduktionsmedizinische Forschung
- Stammzellforschung/Embryonenforschung
- Digitalisierung/Künstliche Intelligenz
- Forschung mit Gesundheitsdaten
- Auswirkungen der Globalisierung, des Klimawandels oder des demographischen Wandels
- grundsätzliche Fragestellungen moderner ELSA-Forschung/Ansätze antizipatorischer Forschung für aufkommende bioethische Fragestellungen
Angesprochen sind Wissenschaftler:innen der geistes-, rechts-, kultur-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen sowie die der medizinisch-/naturwissenschaftlichen Forschung oder ähnlichen Disziplinen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
- staatliche und nicht staatliche Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Nichtregierungsorganisationen,
- außerschulische Kultur- und Bildungseinrichtungen,
- weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und -vermittlung sowie
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Bürgerwissenschaften, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Alle Antragsberechtigten können in Verbundvorhaben als Verbundpartner fungieren, jedoch muss ein wissenschaftlicher Verbundpartner die Koordination übernehmen.
Förderung
Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.
Daneben sind u. a. Ausgaben/Kosten für die folgenden Punkte zuwendungsfähig:
- Koordination
- Partizipation: Beteiligung von Bürger:innen bzw. Betroffenen in den Verbünden; z. B. Aufwandsentschädigung für Patientenvertreter:innen oder Reisen für die Mitwirkung am Projekt
- Publikation: Gebühren, die für die Open Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen
Wichtig
Es wird empfohlen, zur Beratung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Weitere Informationen
Kontakt
Ansprechpartnerinnen sind:
Dr. Uta Baddack-Werncke
Telefon: +49 228 3821 1692
Dr. Dian Agustina Michel
Telefon: +49 30 6705 579 36
E-Mail: ELSA-Foerderung@dlr.de