Trotz signifikanter Fortschritte in der Medizin gibt es noch eine erhebliche Anzahl von Erkrankungen, die bisher nur gelindert, aber nicht geheilt werden können. Von besonderer Bedeutung sind dabei solche Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, zu gravierenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen oder mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen einhergehen. Ein wesentlicher Grund für fehlende Heilungsmöglichkeiten ist in vielen Fällen, dass die Pathomechanismen, die den Erkrankungen zugrunde liegen, noch nicht ausreichend geklärt sind.
Es gibt zunehmend Hinweise, dass es Zusammenhänge zwischen bislang als separat betrachteten Organsystemen und Krankheitsentitäten gibt und dass ganz unterschiedlichen Erkrankungen gemeinsame Pathomechanismen zugrunde liegen können. Diese Fördermaßnahme zielt daher zum einen darauf ab, mit Hilfe der interdisziplinären Verbundforschung die Potenziale einer krankheitsübergreifenden Erforschung von Pathomechanismen verschiedener Erkrankungen zu nutzen, um Ansatzpunkte für die Entwicklung innovativer Möglichkeiten für ihre Prävention, Diagnose und Behandlung zu generieren.
Darüber hinaus soll mit dieser Förderrichtlinie unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit geschaffen werden, ungeklärte Pathomechanismen einzelner Erkrankungen mit hoher Krankheitslast, aber nur unzureichenden Behandlungsmöglichkeiten in interdisziplinären Verbünden zu untersuchen.
Es können interdisziplinäre Verbünde zu den in den Modulen 1 und 2 beschriebenen Fördergegenständen gefördert werden.
Modul 1: Krankheitsübergreifende Pathomechanismen
Gefördert wird die Erforschung krankheitsübergreifender Pathomechanismen zum Zweck der Verbesserung der Prävention, Diagnose und Therapie von schwerwiegenden Erkrankungen. Die Forschung soll sich auf solche Pathomechanismen konzentrieren, die jeweils bei verschiedenen, bisher nicht ausreichend behandelbaren Erkrankungen von hoher Bedeutung sind. Die Forschung soll von hoher klinischer Relevanz sein. Aus den Ergebnissen der Arbeiten sollten sich klare Ansatzpunkte für die weitere translationale Forschung ableiten lassen.
Modul 2: Unbekannte Pathomechanismen einzelner Erkrankungen mit hoher Krankheitslast
Gefördert wird die Erforschung bisher unbekannter Pathomechanismen für einzelne Erkrankungen, deren Entstehung bisher weitgehend unklar ist und die daher nur unzureichend therapierbar sind. Die zu erarbeitenden Erkenntnisse zu den Pathomechanismen müssen für die Entwicklung innovativer Möglichkeiten für Prävention, Diagnose und Behandlung dieser Erkrankungen von großer Relevanz sein. Es muss sich um Erkrankungen handeln, die lebensbedrohlich sind oder zu einer chronischen Invalidität bzw. zu gravierenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen und/oder hohe Kosten verursachen.
Nicht gefördert werden:
– Forschung zu Kombinationen von Erkrankungen oder zu einzelnen Erkrankungen, die insgesamt in den inhaltlichen Bereich eines bestehenden Deutschen Zentrums für Gesundheitsforschung sowie der geplanten Zentren für Kinder- und Jugendgesundheit bzw. zu psychischen Erkrankungen fallen, oder die insgesamt innerhalb des Bereichs von Krebserkrankungen bleiben;
- Forschung zu seltenen Erkrankungen;
- Forschung, die ausschließlich auf eine Modellierung von komplexen Daten, einschließlich Omics-Daten fokussiert ist;
- konfirmatorische präklinische Studien;
- interventionelle klinische Studien
Für Verbünde zu den Modulen 1 und 2 gilt:
Gefördert werden können alle Schritte der präklinischen und klinischen Forschung, die nötig sind, um krankheitsübergreifende bzw. krankheitsspezifische Pathomechanismen von Erkrankungen zu identifizieren und Ansatzpunkte für ihre Nutzung in der Prävention, Diagnostik und Therapie zu generieren. Dazu zählen u. a.:
- Zusammenführung und Analyse verschiedener Datenquellen zur Identifizierung genetischer, zellulärer und molekularer Pathomechanismen (z. B. klinische Daten, pathologische, zellbiologische und physiologische Befunde, bildgebende Verfahren und Omics-Daten);
- Untersuchungen an klinisch relevanten, nicht-humanen Modellsystemen, wenn sie klaren Bezug zu den klinischen Fragestellungen haben und die klinischen Untersuchungen synergistisch ergänzen;
- Identifikation neuer prädiktiver, diagnostischer oder prognostischer Biomarker mit Relevanz zur Stratifizierung von Patientengruppen;
- Identifikation relevanter neuer therapeutischer Targets.
Im Rahmen der geplanten Projekte können neue Daten erhoben und neue Biomaterialien gewonnen werden. Wo immer möglich ist jedoch die gezielte Nutzung existierender Datensätze, Patientenregister, Kohorten und Materialsammlungen für die Bearbeitung der Forschungsfragen vorzusehen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. In einen Forschungsverbund muss mindestens eine universitätsmedizinische Einrichtung als Partner eingebunden sein.
Die Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden, gegebenenfalls ist eine Verlängerung um zwei Jahre möglich. Nach ca. zweieinhalb Jahren werden die Verbünde einer Zwischenevaluation unterzogen. Auf der Grundlage der Zwischenevaluation wird über eine mögliche Weiterförderung entschieden.
Weitere Informationen
Förderrichtlinie des BMBF
Leitfaden (PDF) zur Antragstellung