Summer Schools in der Systemmedizin

In dieser Förderrichtlinie des BMBF werden mehrtägige Workshops für Nachwuchsforscherinnen und -forscher gefördert. Diese sollen neben der Qualifikation dem interdisziplinären Austausch dienen.

Abgabetermin:
01.12.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fördergebiet:
Deutschland

Im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzepts „e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin“ wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von in der Regel bis zu fünftägigen interdisziplinären Summer Schools in der Systemmedizin gefördert.

Ziel der Summer Schools ist die Weiterqualifizierung, der fachübergreifende Austausch und die Vernetzung des medizinischen und naturwissenschaftlichen Forschungsnachwuchses im neuen, interdisziplinären Forschungsgebiet Systemmedizin. Forschende verschiedener Fachdisziplinen können während oder nach ihrer Promotion oder bereits während ihres Masterstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildungsphase an den Summer Schools teilnehmen. Auch für wissenschaftlich tätige Medizinerinnen und Mediziner auf einer frühen Karrierestufe ist eine Teilnahme möglich. Durch die Summer Schools soll eine Annäherung zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen gefördert und eine zusätzliche Qualifizierung der Teilnehmenden für wissenschaftliches Arbeiten im Bereich der Systemmedizin erreicht werden.

Nicht gefördert werden Ansätze, die auf die reine Entwicklung von Arbeits- und Lehrmethoden abzielen. Auch Veranstaltungen mit Tagungs- bzw. Kongresscharakter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für jede Summer School muss ein spezifisches, systemmedizinisches Thema formuliert werden. Das systemmedizinische Thema muss klar umrissen, in sich geschlossen und für den interdisziplinären Austausch geeignet sein. Auch die Berücksichtigung der Rahmenbedingungen für die Systemmedizin, z. B. rechtliche, regulatorische und ethische Fragestellungen, ist möglich.

Die Ergebnisse der Summer Schools sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Weitere Informationen

Direkt zur Förderrichtlinie

Hintergrund: Das Forschungs- und Förderprogramm e:med


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