Noch bis zum 18. September: Bewerbung für den Innovationspreis des Landes NRW

Der Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen würdigt Persönlichkeiten des Landes für ihre herausragenden Leistungen in Wissenschaft und Wirtschaft.

Der Innovationspreises des Landes Nordrhein-Westfalen rückt seit 2008 Persönlichkeiten in den

Mittelpunkt, die durch ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit in herausragender Weise dazu beitragen, dass Ideen Wirklichkeit werden.

Der Innovationspreis wird in drei Kategorien vergeben:

  • Für eine besondere Innovationsleistung
  • an einen herausragenden Nachwuchsforscher oder eine herausragende Nachwuchsforscherin
  • als Ehrenpreis.

Der Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach dem Zukunftspreis des Bundespräsidenten die höchstdotierte Auszeichnung dieser Art in Deutschland.

Das Preisgeld im Einzelnen: Kategorie Innovation – 100.000 Euro, Kategorie Nachwuchs – 50.000 Euro. Der Ehrenpreis ist nicht mit einem Preisgeld verbunden.

Bewerbung

Kandi­datinnen und Kandidaten für die beiden Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ werden auf Vorschlag nominiert; Eigenbewerbungen werden nicht angenommen.
Vorschlagsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • forschende Unternehmen,
  • sowie seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewählte Institutionen und Organisationen.

Nominierungsschluss ist der 18. September 2020. Weitee Informationen rund um die Bewerbung finden Sie hier.

Preisträger des Jahres 2018

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